Strafverfahren

Strache: Keine Immunität wegen der Spesenaffäre

Strache (Bild: beim Wahlkampfabschluss am Mittwoch) kann im Fokus der Ermittler bleiben.
Strache (Bild: beim Wahlkampfabschluss am Mittwoch) kann im Fokus der Ermittler bleiben.(c) APA/HERBERT PFARRHOFER
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Auch wenn Heinz-Christian Strache nach der Wahl in den Wiener Gemeinderat einzieht, werden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn weitergeführt.

Wien. „Was tut den Mächtigen weh? Ein Kreuzerl bei HC!“ So lautet der Refrain des bemüht nach Falco klingenden „HC-Songs“, mit dem das Team Strache für den Urnengang am Sonntag Stimmung machen möchte. Man könnte natürlich auch fragen: Was tut HC weh – nämlich auch dann, wenn er den Einzug in den Wiener Gemeinderat/Landtag schafft? Die Antwort könnte lauten: das gegen ihn laufende Strafverfahren.

Zwar hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Ibiza-Affäre die Ermittlungen zu verdeckten Parteispenden an die FPÖ eingestellt (Vorwurf: Geld soll via Vereine an die Partei geschleust worden sein) – aber in der Spesenaffäre (Vorwurf: falsche Spesenabrechnungen zulasten der FPÖ) wird gegen Heinz-Christian Strache weiterermittelt. Und zwar von der Staatsanwaltschaft Wien.

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