Der Wirt, die Gäste und die Behörde: ein Spannungsfeld, das sich in der Vergangenheit regelmäßig am Problem der Sperrstunde auftat. Aus gegebenem Anlass: eine nüchterne historische Betrachtung des spätnächtlichen Wirtshaustreibens.
Wie sollte der Zecher in vergangenen Jahrhunderten wissen, wann sein Stündlein schlug, also wann er sein Wirtshaus verlassen und heimgehen musste? Es war dann, wenn die Lumpenglocke am Stadtturm schlug. Sie hat „die ehrsamen und nicht ehrsamen Bürger des Städtleins von den Wein-, Bier- und Branntweinbänken hinweggezaubert oder doch zum Stillschweigen gebracht“, hieß es in einem Text von 1853. Ihr Läuten verkündete, wann es Zeit war, die Stadttore zu schließen, oder eben wann die Sperrstunde war. Die Glocke am Grazer Uhrturm etwa läutete ab 1822 bis Anfang des 20. Jahrhunderts zur Sperrstunde um 23 Uhr.
23 Uhr war noch recht kulant, in den meisten Fällen war damals die Sperrstunde recht zeitig, im ungarischen Sopron wurden die „Lumpen“ schon um 20 Uhr aus den Buschenschanken gerufen. Das Ausschankmonopol für Bier war in vielen österreichischen Städten höchst umstritten. In Laa an der Thaya wurde daher täglich um acht Uhr abends die am Kirchturm angebrachte Bierglocke geläutet: Sie verkündete, dass ab diesem Zeitpunkt Bier nur noch im städtischen Bräuhaus ausgeschenkt werden durfte. In einigen Städten läuten die Lumpenglocken noch heute jeden Abend zur traditionellen Zeit, Bedeutung für die Nachtschwärmer hat das aber nicht mehr.