Gastbeitrag

Wird die S Immo von der Immofinanz beherrscht?

(c) Peter Kufner
  • Drucken

Gerüchte über eine mögliche Fusion der Immofinanz und S Immo gibt es schon länger. Jetzt verdichten sich die Anzeichen.

Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

>>> Mehr aus der Rubrik „Gastkommentare“

Visionäres Timing hatte ein Investor im Februar beim Ausstieg aus der Immofinanz, als er ca. elf Prozent der Anteile für 29,5 Euro je Aktie an eine Gruppe rund um Ronny Pecik verkaufte. Für die Käufer war es bislang kein grandioses Geschäft (Kurs derzeit: 13,60 Euro). Die vielen Gewerbeimmobilien der Immofinanz leiden unter Corona.

Ein erstes, deutliches Signal der Beherrschung durch die neuen Aktionäre war das Ausscheiden des früheren CEO im März, der kurz zuvor noch verlängert worden war. Schnell folgte die Bestellung von Pecik, ohne Suche nach anderen Kandidaten, wie der mittlerweile abgetretene Aufsichtsratsvorsitzende in der Hauptversammlung am 1. Oktober einräumte. Ob dem ein sorgfältig vorbereiteter Beschluss des Aufsichtsrats zugrunde lag, kann dahingestellt bleiben. Unüblich ist es für eine große, notierte Aktiengesellschaft allemal.

Im Juli fand eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss der Bezugsrechte statt. Dafür wurden teilweise eigene Aktien verwendet (die die Immofinanz davor viel teurer erworben hatte – für die Aktionäre insgesamt ein ähnlich glänzendes Geschäft wie die Immofinanz-Beteiligung bislang für Pecik). Die überschüssige Liquidität, so war in der Hauptversammlung zu hören, beschert der Immofinanz derzeit (sechsstellige) Negativzinsen. Verblüffend, dass in der Hauptversammlung erneut die Aktionäre um grünes Licht für Kapitalerhöhungen gebeten wurden, erneut unter Ausschluss der Bezugsrechte.

Vorsicht geboten für Aktionäre

Aktionäre sollten dem mit Vorsicht begegnen: Wenn wirklich die Beschleunigung der Kapitalerhöhung für einen fortgeschrittenen Deal wichtig wird, gibt es einen Grund für den Verzicht auf Bezugsrechte – ohne langes Bookbuilding geht es schneller. Doch ohne besonderen Zeitdruck kann die Kapitalerhöhung ebenso mit Bezugsrechten erfolgen; keinem Aktionär droht dann gegen seinen Willen die Verwässerung. Ohne Bezugsrechte der Aktionäre kann sich der Vorstand neue Aktionäre aussuchen und noch den Ausgabepreis für sie günstig festsetzen lassen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.