Einkommensteuer

Wann sind Prozesskosten steuerlich absetzbar?

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Die Kosten eines privaten Zivilverfahrens werden nur selten steuerlich anerkannt. Ein Fall mit tragischem Hintergrund aber, der nun vor dem Bundesfinanzgericht abgeschlossen wurde, öffnet diese Tür zumindest einen Spaltbreit.

Wien. Prozesskosten, die im Zusammenhang mit einer Behinderung entstanden sind, können ohne Selbstbehalt von der Einkommensteuer absetzbar sein. Das hat das Bundesfinanzgericht (BFG) kürzlich entschieden und damit unter ein jahrelang laufendes Verfahren einen Schlusspunkt gesetzt (RV/7101329/2020).

Das lese sich zwar unspektakulär, sei aber ein „Meilenstein der Judikatur“, schreibt der Zahnarzt Franz Zach, der das Verfahren für seine Tochter geführt hat, in einer Aussendung. Besagte Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten wurden als behinderungsbedingte Mehraufwendungen anerkannt, die als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden können. Und zwar ohne den einkommensabhängigen Selbstbehalt, der in anderen Fällen oft gilt. Allerdings müssen Geldleistungen, die aufgrund der Behinderung bezogen werden – vor allem das Pflegegeld – mit der Summe des behinderungsbedingten Mehraufwands gegengerechnet werden.

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