Rechtspanorama

Richter darf mit seinen Augen rollen

APA/GEORG HOCHMUTH
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Kann man aus der Mimik einer Person ableiten, ob diese objektiv agiert? Eine Frage, der sich der Oberste Gerichtshof stellen musste.

Wien. Kann man aus der Mimik einer Person bereits ersehen, dass dieser eine Causa nicht objektiv entscheiden wird? Mit dieser Frage musste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem kürzlich bei ihm anhängigen Fall beschäftigen.

Es ging dabei um ein Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich. Inmitten des Höhepunkts der Coronapandemie im April dieses Jahres setzte das Gericht eine Verhandlung per Video für 15 Uhr österreichischer Zeit an. Einer der Streitteile, der Vertreter des Beklagten, sitzt aber in Los Angeles. Und dieser war sauer, weil es bei ihm erst sechs Uhr in der Früh war. Es sei eine Frechheit, jemanden um diese Uhrzeit zu laden, fand er. Das Gericht sei befangen.

Eine andere Vertreterin der Beklagtenseite rügte in der Verhandlung, dass diese kurzfristig anberaumt worden sei. Kein staatliches Gericht würde so handeln. Darauf soll einer der Schiedsrichter mit den Augen gerollt haben. Das zeige nun erst recht, dass er befangen sei, meinte die Beklagtenseite und stellte einen Ablehnungsantrag.

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