Linz: Verleumder stellt Kinderpornos auf Facebook

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Die angeblichen Einträge eines Linzers stammten nicht von ihm. Die Polizei ermittelt jetzt wegen Verleumdung. Wird der Täter gefasst, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Die seit einiger Zeit im sozialen Netzwerk Facebook erschienenen Postings über Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlungen waren eine Verleumdung. Die angeblichen Einträge eines Linzer stammten nicht von ihm. Das gab die Sicherheitsdirektion Oberösterreich in einer Presseaussendung am Dienstag bekannt.

Die polizeilichen Ermittlungen waren eingeleitet worden, nachdem in den vergangenen Tagen zahlreiche Internet-User die derben Kommentare eines als Mann aus Linz eingetragenen Users wegen des Verdachtes der Kinderpornografie an die Sicherheitsbehörden gemeldet hatten. Seit der Berichterstattung über den Fall wurden noch mehr User auf die Eintragungen aufmerksam und erstatteten Anzeigen. "Wir werden derzeit mit hunderten geradezu zugeschüttet. Sie betreffen allerdings einen Sachverhalt, der ohnehin schon bekannt ist", erklärte Hermann Feldbacher von der Sicherheitsdirektion Oberösterreich.

Identitätsdiebstahl

Die Ermittlungen ergaben, dass von einer offensichtlichen Verleumdung auszugehen ist. Der betroffene Linzer hatte mit den Eintragungen nichts zu tun. Feldbacher geht davon aus, dass sich der mutmaßliche Täter oder die mutmaßliche Täterin entweder Zugang zu seinem Eintrag verschafft oder die Möglichkeit genützt hat, dass auf Facebook eine falsche Identität angelegt werden kann. Unter dieser kann dann ein anonym Gebliebener verbreiten, was er will. Laut Bundeskriminalamt war dies aber der erste Fall mit so einem Ausmaß.

Für Feldbacher ist die Verleumdung "qualifiziert", weil die falschen Behauptungen gegenüber einem sehr großen Personenkreis erhoben wurden. Immerhin kann Facebook bereits mehr als 500 Millionen Mitglieder verzeichnen. Das sei anders, als bei einer Verleumdung am Stammtisch im Wirtshaus. Der Ruf einer Person könne auf diese Weise sehr nachhaltig geschädigt werden. Bei einer Verleumdung nach Paragraf 297 des Strafgesetzbuches droht eine - wenn die fälschlich angelastete Handlung mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist - eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Das würde auf einen Fall des falschen Vorwurfes von Kinderpornografie zutreffen.

Bundeskriminalamt selbst auf Facebook aktiv

Feldbacher machte darauf aufmerksam, dass sich das Bundeskriminalamt seit einiger Zeit sehr intensiv mit dem Internet und sozialen Netzwerken befasse. Es habe sich selbst als User angelegt, weil es damit einen Personenkreis erreiche, an den es sonst schwer herankomme. Sie würden auch soweit es die Gesetze zuließen, für Fahndungszwecke genützt. Doch auch die Gefahren von Missbrauch - etwa durch "falsche Freunde" - würden genau beobachtet. Denn im Internet könnten Kriminelle falsche Bilder erzeugen. Ein älterer Herr könnte sich beispielsweise als junger sportlicher Typ ausgeben. Ein daraufhin vereinbartes Treffen könnte mit Gefahren verbunden sein, warnte Feldbacher.

(APA)

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