Das Verbot der Sterbehilfe bleibt vorerst unverändert aufrecht. Der Verfassungsgerichtshof muss Ende November weiter darüber beraten.
Es geht um Leben oder Tod – nicht sprichwörtlich, sondern buchstäblich. Mit der Frage, ob das Verbot der Sterbehilfe mit den Grundrechten vereinbar ist, steht beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine für Betroffene existenzielle Entscheidung an. Warum diese noch nicht gefallen ist, verrät ein Blick auf die Art, wie die 14 Höchstrichter zu ihren Erkenntnissen kommen.
Oberflächlich betrachtet mag es so erscheinen, als müsste eine Entscheidung fallen, wenn sich der Gerichtshof mit einem Thema beschäftigt: Die zwölf Mitglieder und die Vizepräsidentin, Verena Madner, müssen bei der Abstimmung Farbe bekennen und dürfen sich nicht enthalten. Das ergibt 13 Stimmen, schließt also ein Unentschieden aus. Bloß dann, wenn ein Mitglied im Lauf der Beratungen ausfällt – etwa durch Krankheit –, ist rechnerisch eine Stimmengleichheit möglich. Für diesen und nur diesen Fall hätte Präsident Christoph Grabenwarter ein Stimmrecht.