Buwog-Prozess: Die Plädoyers der beiden Oberstaatsanwälte gerieten zu einer unerbittlichen Abrechnung mit Karl-Heinz Grasser. 2,5 Millionen Euro Bestechungsgeld habe der seinerzeitige Finanzminister in seine eigene Tasche fließen lassen.
Sie blickt bedeutungsvoll in die Runde. Stille im Saal. Ihre Miene hellt sich auf. Die nun folgenden Worte von Richterin Marion Hohenecker sind wohlgesetzt: „Dann sage ich: Schluss des Beweisverfahrens.“
Keine großen Worte, eigentlich. Aber sie bedeuten, dass das Sammeln aller sachdienlichen Fakten und Indizien im Buwog-Prozess abgeschlossen ist. Und damit können am Dienstag die ersten Plädoyers gehalten werden.