Eine mögliche Wende im langwierigen Bawag-Verfahren ist in Sicht: Ein Gutachten könnte die überlange U-Haft beenden, ohne dass die Justiz ihr Gesicht verliert.
Vorweg die für Helmut Elsner schlechte Nachricht: „In den nächsten paar Tagen wird es auf keinen Fall eine Entscheidung geben.“ Dies sagte am Dienstag der Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Wien Leo Levnaic-Iwanski im „Presse“-Gespräch. Und nun die gute: Wenngleich der genaue Inhalt der neuesten Expertise zum Gesundheitszustand des herzkranken Langzeit-U-Häftlings noch nicht offengelegt wurde, darf das Papier doch als möglicher Schritt in die Freiheit gesehen werden.
Am Dienstag wartete das OLG noch auf das Einlangen der von dem Internisten Gerhard Kronik vom Landesklinikum Krems verfassten Expertise. Das OLG hatte diese zwar selber in Auftrag gegeben, aber zunächst war das Schriftstück – wie berichtet – bei Haftrichter Christian Böhm vom Grauen Haus eingelangt. Dieser muss die Unterlagen nun an die höhere Instanz weiterleiten.
Dieses umständliche Vorgehen ist erforderlich, da zuletzt im Juni auch Elsners 15. Antrag auf Freilassung aus der U-Haft (Stichwort Herzprobleme) abgelehnt worden war – und die (zuletzt sogar dreiköpfige) Verteidigerriege gegen diesen Beschluss Beschwerde beim OLG eingebracht hatte. Das OLG wiederum ist über diese Beschwerde nicht einfach „drübergefahren“, sondern wollte eine neue Expertise. Dass sich der Gesundheitszustand des Ex-Bawag-Chefs (Elsner erhielt in erster Instanz wegen Untreue, Betrugs und Bilanzfälschung neuneinhalb Jahre Haft) mit Fortdauer der U-Haft nicht bessert, liegt auf der Hand. Immerhin „sitzt“ der 75-Jährige nun im vierten Jahr (Haftbeginn: Februar 2007) in der Justizanstalt Wien-Josefstadt.
Zu krank zum Flüchten?
Ist das Gutachten beim OLG, setzt der dort zuständige Drei-Richter-Senat sowohl der Anklage (Oberstaatsanwaltschaft Wien) als auch der Verteidigung eine Frist zur Stellungnahme, beispielsweise sieben Tage. Dann entscheidet der Senat, ob Elsner weiter in der Krankenabteilung der „Josefstadt“ bleibt, oder ob er etwa erneut ins Wilhelminenspital verlegt wird.
Konkret: Wenn sich der Gesundheitszustand Elsners weiter verschlechtert (Herzspezialist Max Pichler sprach zuletzt von „bedrohlichen Herzrhythmusstörungen“), wird der frühere Topbanker nicht automatisch aus der U-Haft entlassen. Vielmehr müsste sich die Justiz dann um eine adäquate „Unterbringung“ (Herzklinik) kümmern. Denn eine Haftunfähigkeit wie bei Strafgefangenen gibt es bei U-Häftlingen nicht.
Allerdings würde – so zynisch es klingen mag – eine nennenswerte gesundheitliche Beeinträchtigung das Hauptargument für die U-Haft beseitigen: Bisher wird von Fluchtgefahr ausgegangen. Doch eine Flucht setzt körperliche Aktivitäten voraus. Wie glaubhaft ist es, dass ein 75-jähriger Herzpatient, der medizinischer Betreuung bedarf, tatsächlich flieht? Diese Frage muss das OLG beantworten. Zusätzlich spielt die Verhältnismäßigkeit der U-Haft-Länge eine große Rolle: Die U-Haft muss immer in Relation zu der zu erwartenden (rechtskräftigen) Strafhaft bleiben. Dabei ist zu bedenken: Jeder Verurteilte kann nach der Hälfte der Haftstrafe einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. Bleibt es für Elsner bei neuneinhalb Jahren Gefängnis, hat er die „Halbstrafe“ bald in U-Haft abgesessen.
Fazit: Das Gutachten könnte die überlange U-Haft beenden, ohne dass die Justiz ihr Gesicht verliert. Und wenn dies nicht geschieht, eröffnet sich für Elsner mit 1.September eine weitere Chance: Dann nämlich wird in Österreich die elektronische Fußfessel eingeführt. Einer der ersten Anwärter wäre – Helmut Elsner.
Auf einen Blick
■Ex-Bawag-Chef Helmut Elsners Chancen auf Freilassung aus der U-Haft steigen mit jedem Tag: Ein neues medizinisches Gutachten könnte den offiziellen Haftgrund „Fluchtgefahr“ ad absurdum führen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.08.2010)