Coronavirus

Deutsche Regierung will Verschärfung der Quarantäne-Regeln

Gesundheitsminister Jens Spahn
Gesundheitsminister Jens Spahn(c) imago images/Metodi Popow (M. Popow via www.imago-images.de)
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Rückkehrer aus Risikogebieten sollen auch mit negativem Corona-Test in Quarantäne - ein Test könnte die Quarantäne erst ab dem fünften Tag beenden. So hat es die deutsche Bundesregierung in einer Muster-Vorlage beschlossen. Zuständig sind aber die Bundesländer.

Deutsche Reisewarnungen haben Österreichs Tourismus schon jetzt schwer gebeutelt. Doch nun will die Regierung von Angela Merkel nachschärfen. Am Mittwoch hat die Regierung über eine sogenannte Muster-Verordnung beraten , wonach Rückkehrer aus Risikogebieten ab 8. November verpflichtend fünf Tage in Quarantäne müssen. Derzeit genügt ein ärztliches Attest bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, um der Isolation zu entgehen. Laut AFP war in dem Entwurf aber auch von Sonderregelungen zu lesen, die für Urlaubsrückkehrer gelten sollen, soweit ein Schutz- und Hygienekonzept im Urlaubsland vorliegt und keine "Infektionslage" der Sonderregelung entgegensteht. Was damit genau gemeint ist, war zunächst unklar.

Abgesehen von Ausnahmen soll ab 8. November gelten: Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland kommt, muss sich beim Gesundheitsamt melden und in eine zehntägige Quarantäne, die zwar ein Test abkürzen kann, der aber eben  „frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt" werden darf, wie Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte.

„Möglichst einheitliche Regeln"

Die Mustervorlage soll eine „möglichst bundesweit einheitliche Regelung“ ermöglichen. Bindend ist sie aber nicht. Zuständig sind die Bundesländer. Sie können die Empfehlungen anpassen oder ablehnen.

In der Muster-Vorlage werden dem Berichten zufolge auch zahlreiche weitere Ausnahmen definiert. Dazu zählen Transitreisen, Reisen in Nachbarländer von weniger als 24 Stunden Dauer, Besuche aus familiären Gründen von bis zu 72 Stunden, Berufs- und Studienpendler sowie für Beschäftigte im Waren- und Personenverkehr.

(strei)

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