Spionage

Razzia bei Münchner Trojaner-Softwarefirma

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Gegen das deutsche Unternehmen Finfisher wird ermittelt. Es soll eine Trojaner-Software an die Türkei verkauft haben. Eine entsprechende Genehmigung dafür fehlt offenbar.

Die Staatsanwaltschaft München hat die Büros des Münchner Spionagesoftware-Herstellers Finfisher wegen Verdachts illegaler Lieferungen ins Ausland durchsucht. Es habe in der vergangenen Woche Durchsuchungen größeren Umfangs gegeben, bestätigte eine Sprecherin der Staatswaltschaft am Mittwoch.

Finfisher programmiert unter anderem Trojaner-Software zum Ausspähen von Computern und Handys. Das Unternehmen hat in der Vergangenheit auch das deutsche Bundeskriminalamt beliefert. Die Münchner Anklagebehörde ermittelt wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz gegen unbenannte Manager des Unternehmens. Dem vorangegangen war eine Strafanzeige, die Netzpolitik.org gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und dem Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte verfasst und eingereicht hat. Nachdem 2017 eine Finfisher-Version in der Türkei entdeckt worden war.

Laut Gesellschaft für Freiheitsrechte soll die von Finfisher programmierte Spähsoftware Finspy 2017 auf einer türkischen Webseite eingesetzt worden sein, die als Mobilisierungsforum für die Oppositionsbewegung getarnt war. In repressiven Regimen könne der Einsatz von Überwachungssoftware dramatische Folgen für die Betroffenen haben, warnte die Gesellschaft. In Ländern wie Syrien und Bahrain drohten den Überwachten nicht selten Haft und Folter.

Wurde die Software in Deutschland entwickelt, muss es auch eine Exportgenehmigung geben. Diese fehlt offenbar. Laut Münchner Staatsanwaltschaft wurden insgesamt 15 Büros und Wohnungen rund um München und ein Unternehmen aus der Unternehmensgruppe in Rumänien durchsucht. "Deutsche Unternehmen dürfen sich nicht zu Handlangern repressiver Regime machen", erklärte Sarah Lincoln, Juristin und Verfahrenskoordinatorin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

„Erfolgreiche Operationen gegen das organisierte Verbrechen"

In einer eidesstattlichen Erklärung äußert sich das Unternehmen: „Die FinFisher GmbH hat zu keinem Zeitpunkt die Software FinFisher in die Türkei verkauft oder vertrieben. Vor diesem Hintergrund hat die FinFisher GmbH auch zu keinem Zeitpunkt gegen Ausfuhrvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder der EU verstoßen.“

Auf der Firmenwebseite wirbt Finfisher für "erstklassige Cyberlösungen und und Wissen für erfolgreiche Operationen gegen das organisierte Verbrechen". Demnach vertreibt das Unternehmen seine Software ausschließlich an Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste. Die deutsche Regierung hatte 2018 veröffentlicht, dass das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) die Finfisher-Software "Finspy" einsetzen darf.

>>> Netzpolitik.org

>>> Finfisher-Software in Türkei entdeckt

(bagre/APA)

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