Bei vorzeitiger Tilgung bekommen Kreditnehmer künftig mehr Geld zurück. Soll das aber nur bei Neuverträgen gelten?
Wien. Beim Verbraucherkreditgesetz steht eine Novellierung an. Grund ist ein EuGH-Urteil vom September 2019 (C-383/18). Es geht dabei um die vorzeitige Rückzahlung von Krediten: Verbrauchern steht in diesem Fall eine Ermäßigung sämtlicher Kosten zu, nicht nur der laufzeitabhängigen, entschieden die Richter in Luxemburg. Vor allem muss dann auch die Kreditbearbeitungsgebühr entsprechend reduziert werden.