Gebühren

Ist Dolmetschen mit Maske mehr Geld wert?

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Symbolbild.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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OGH lehnt „Covid-19-Zuschlag“ für Gerichtsdolmetscherin ab.

Wien. Ist es für eine Dolmetscherin eine besondere Schwierigkeit bei ihrer Berufsausübung, wenn sie – bedingt durch die Coronakrise – eine Maske tragen muss? Darüber hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) zu entscheiden.

Es ging um Dolmetschtätigkeit im Rahmen einer öffentlichen Auslieferungsverhandlung beim Oberlandesgericht Wien. Das Gericht sprach der Dolmetscherin insgesamt 75 Euro zu. Sie wollte jedoch um 6,20 Euro mehr. Ihr stehe eine erhöhte „Gebühr für Mühewaltung“ zu, meinte sie – konkret ein Covid-19-Zuschlag.

Und tatsächlich gibt es laut Gebührenanspruchsgesetz einen erhöhten Satz für besonders schwierige Dolmetschtätigkeiten. Das treffe zu, wenn man während des gesamten Gerichtstags durchgehend eine Mund-Nasen-Schutzmaske trägt, fand die Dolmetscherin. Das bedeute erschwerte Arbeitsbedingungen.

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