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Buwog

„Es kann nur einen Freispruch geben“

Grasser-Anwalt Norbert Wess: "Wenn die WKStA schon mich gerne beleidigt, sollte sie berücksichtigen, dass sie auch das Gericht lächerlich macht."
Grasser-Anwalt Norbert Wess: "Wenn die WKStA schon mich gerne beleidigt, sollte sie berücksichtigen, dass sie auch das Gericht lächerlich macht."APA/Helmut Fohringer
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Im Buwog-Prozess rechneten die Ankläger zuerst mit Karl-Heinz Grasser ab, nun fordern die Verteidiger einen Freispruch.

Eine, nun ja, etwas polternde Art wird Anwalt Manfred Ainedter nachgesagt. Diesem Ruf wird der langjährige Verteidiger von Karl-Heinz Grasser am Mittwoch gerecht. Er fällt mit der Tür ins Haus: Gleich zu Beginn seines Plädoyers fordert er nach ganz kurzer Einleitung („Ein wahrhaft epochales Verfahren neigt sich dem Ende zu“) einen Freispruch. Ein anderer Ausgang des Buwog-Prozesses komme gar nicht in Frage.

Und nein, mit einem Freispruch im Zweifel für den Angeklagten, „so nach dem Motto: Thomas Crown ist nicht zu fassen“ (Titel eines Films, in dem der Gentleman-Gauner die Verfolger narrt), brauche sich Grasser nicht zufrieden geben. Der 51-Jährige, mittlerweile leicht ergraute Ex-Finanzminister verdiene einen Freispruch wegen erwiesener Schuldlosigkeit.