Im Buwog-Prozess rechneten die Ankläger zuerst mit Karl-Heinz Grasser ab, nun fordern die Verteidiger einen Freispruch.
Eine, nun ja, etwas polternde Art wird Anwalt Manfred Ainedter nachgesagt. Diesem Ruf wird der langjährige Verteidiger von Karl-Heinz Grasser am Mittwoch gerecht. Er fällt mit der Tür ins Haus: Gleich zu Beginn seines Plädoyers fordert er nach ganz kurzer Einleitung („Ein wahrhaft epochales Verfahren neigt sich dem Ende zu“) einen Freispruch. Ein anderer Ausgang des Buwog-Prozesses komme gar nicht in Frage.
Und nein, mit einem Freispruch im Zweifel für den Angeklagten, „so nach dem Motto: Thomas Crown ist nicht zu fassen“ (Titel eines Films, in dem der Gentleman-Gauner die Verfolger narrt), brauche sich Grasser nicht zufrieden geben. Der 51-Jährige, mittlerweile leicht ergraute Ex-Finanzminister verdiene einen Freispruch wegen erwiesener Schuldlosigkeit.