In Niederlanden wird Sterbehilfe für Kinder legal

Pro Jahr könnten in den Niederlanden bis zu zehn Kinder unter zwölf Jahren davon betroffen sein.

Die Niederlande wollen legalisieren, was im Nachbarland Belgien seit 2014 erlaubt ist: Todkranke Kinder jeden Alters sollen sich für aktive Sterbehilfe entscheiden dürfen. Gesundheitsminister Hugo de Jonge kündigte eine entsprechende Regulierung an.


Die Minister der Regierungskoalition hatten sich nach monatelangem Streit auf das Vorhaben geeinigt. Dafür müssen die geltenden Gesetze nicht geändert werden, wie der Gesundheitsminister erklärte. Es sollen dafür lediglich Ärzte, die eine genehmigte Sterbehilfe bei einem unter zwölf Jahre alten Kind leisten, von der Strafverfolgung ausgenommen werden.


Bisher gab es in den Niederlanden eine gesetzliche Regelung zur aktiven Sterbehilfe für Kinder und Jugendliche, die älter als zwölf oder jünger als ein Jahr sind. Ausgenommen war nur die Gruppe dazwischen, weil Kinder diesen Alters nicht als „äußerungsfähig“ gelten – das wäre eine wichtige Voraussetzung für Sterbehilfe.

Studie unter Kinderärzten

Gesundheitsminister de Jonge stützt sich mit seinem Vorstoß auf eine Studie, die schwerkranken Kindern – auch jünger als zwölf – attestiert, eine solche Entscheidung treffen zu können. Für die Studie wurden 38 Ärzte in drei niederländischen Spitälern befragt, die in den vergangenen Jahren unheilbar kranke Kinder behandelt haben. Bei 46 der Patienten waren die Ärzte der Meinung, Sterbehilfe wäre die bessere Alternative zu bestehenden Behandlungsmöglichkeiten gewesen.


Die Ärzte müssen auf Schmerzmittel oder palliative Sedierung zurückgreifen. Eltern können sich aber auch ganz legal dazu entscheiden, ihr Kind durch Nahrungsverweigerung sterben zu lassen. Das müsse sich ändern, sagen die Ärzte. Laut Studie kommen fünf bis zehn Kinder pro Jahr für aktive Sterbehilfe infrage.

In Belgien haben seit der Legalisierung 2014 zwei Kinder im Alter von neun und elf Jahren davon Gebrauch gemacht. Das neunjährige Kind litt an bösartigen Tumoren im Kopf. Das elfjährige Kind an der sletenen Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose.

In den Niederlanden ist seit 2002 die aktive Sterbehilfe, genauso wie die Beihilfe zum Suizid, nicht strafbar, wenn der Patient freiwillig um Sterbehilfe bittet, aussichtslos krank ist und ein zweiter Mediziner den Antrag bewilligt. Ähnliches gilt auch für Demenzkranke. Bei Minderjährigen zwischen 12 und 15 Jahren müssen die Eltern der Bitte um Sterbehilfe zustimmen - das wird auch für Kinder unter zwölf Jahren gelten.

(ag/zoe)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.