Kredite

Dürfen Banken auf den Fixkostenzuschuss zugreifen?

(c) MGO (Marin Goleminov)
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Dürfen Banken von Unternehmen verlangen, dass mit dem Fixkostenzuschuss Kreditschulden getilgt werden? Auf den ersten Blick erscheint das zweckwidrig – bei näherem Hinsehen zeigt sich aber: Manchmal geht es nicht anders.

Wien. Als wären die Querelen rund um den „Fixkostenzuschuss 2“ nicht genug: Es gibt auch Aufregung um die Verwendung von bisher beantragten Zuschüssen nach den derzeit geltenden Regeln. Manche Banken würden diese staatliche Liquiditätshilfe zweckentfremden, lautet der Vorwurf.

Konkret geht es um Regelungen in Kreditverträgen, durch die Unternehmen verpflichtet werden, den Zuschuss zur Schuldentilgung zu verwenden. Und ja, solche Vertragsbestimmungen gibt es. „Wir weisen darauf hin, dass allfällig gewährte Fixkostenzuschüsse zur vorzeitigen Rückführung dieser Finanzierung zu verwenden sind“, heißt es etwa in einem – durch die staatliche Förderbank Austria Wirtschaftsservice (AWS) garantierten – Kreditvertrag aus dem Sparkassensektor, der der „Presse“ vorliegt.

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