Nicht in allen Staaten steht über den Staatsanwälten Politiker. Doch wichtiger sei die jeweilige Kultur der Justiz, sagt ein Experte. Die Idee, Politiker an die Spitze der Anklagebehörde zu stellen, ist üblich.
Wien.Es war einmal eine Richterin, die forderte, dass die Staatsanwaltschaft weisungsfrei gestellt wird. Ihr Name: Claudia Bandion-Ortner. Heute ist die einstige Standesvertreterin Justizministerin – und hält ihr Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft für richtig. Ein Weisungsrecht, in dem Kritiker eine Gefahr für politische Einflussnahmen sehen.
Doch die Idee, einen Politiker an die Spitze der Anklagebehörde zu stellen, ist international durchwegs üblich. Und sie hat ihren Ursprung in einer demokratischen Idee: An der Spitze der Ankläger steht ein Regierungsvertreter, der gegenüber dem Parlament verantwortlich ist, das wiederum die Vertretung des Volkes darstellt. Und noch ein anderes Argument führen Befürworter des ministeriellen Weisungsrechts wie Bandion-Ortner ins Treffen. Es soll sichergestellt sein, dass das Recht von den Staatsanwälten in ganz Österreich gleich angewandt wird.
17Staatsanwaltschaften gibt es hierzulande, sie unterstehen wiederum den vier Oberstaatsanwaltschaften in Wien, Graz, Linz und Innsbruck. An der Spitze der Weisungskette steht die Justizministerin. Nicht jeder Fall muss von ganz oben genehmigt werden, in jedem Fall könnte die Justizministerin aber mit einer Weisung eingreifen. Eine brisante Weisung wird man aber kaum erteilen. Denn Weisungen bleiben nicht geheim, seit ein paar Jahren sind sie sogar dem Akt beizulegen. Nicht zu Unrecht verweisen Experten daher darauf, dass die Beeinflussung der Staatsanwälte durch eine formelle Weisung nicht das große Problem ist. Viel größer ist die Gefahr, dass der Staatsanwalt „informell“ dem Druck von oben nachkommt. Schließlich entscheidet das Justizministerium auch über den Karriereverlauf eines Staatsanwalts. Nicht unheikel ist auch, dass bei Strafverfahren von „öffentlichem Interesse“ auf jeden Fall ein Vorhabensbericht von der Staatsanwaltschaft bis hin zum Justizministerium geschickt werden muss. So will es das Gesetz. Eine Anklage gegen Politiker wird daher in der Regel erst dann möglich sein, wenn das Ministerium seinen Sanktus dazu gibt.
Wie sieht es nun in anderen Ländern aus? Auch in vielen europäischen Staaten, aber nicht in allen, können sich Politiker in die Arbeit der Staatsanwaltschaft einmischen. Ein paar Modelle:
•Deutschland: An der Spitze der Anklagebehörde steht der Justizminister des jeweiligen Bundeslandes.
•Frankreich: Der Justizminister kann Einfluss nehmen, auch dem Staatspräsidenten ist dies indirekt möglich.
•Italien: Das Justizministerium darf den Staatsanwälten weder Weisungen erteilen, noch entscheidet es über die Karriere eines Staatsanwalts. All dies wird innerhalb der Justiz geregelt.
•Spanien: Die Staatsanwaltschaft untersteht einem Generalstaatsanwalt, nicht dem Ministerium.
•Portugal, Slowenien: Die Staatsanwaltschaft ist völlig unabhängig.
•Großbritannien: Es gibt einen Generalstaatsanwalt (Attorney General), der aber zugleich Mitglied der Regierung ist. In Einzelfällen gibt es ohne seine Zustimmung keine Strafverfolgung.
•Niederlande: Der Justizminister hat ein Weisungsrecht – dies aber nur in Einzelfällen und nach Beratung mit dem Kollegium der Generalstaatsanwälte.
In Österreich favorisiert die SPÖ die Idee eines Bundesstaatsanwalts. Dieser soll vom Parlament bestellt werden, diesem verantwortlich sein und statt dem Justizminister die Weisungshoheit über die Staatsanwaltschaft besitzen. Kritiker eines Bundesstaatsanwalts meinen wiederum, dass auch dieser politisch bestellt werden würde, bei einem Fehlverhalten aber schwer abgesetzt werden kann.
Unabhängig und doch abhängig
Zumindest können sich österreichische Staatsanwälte in ihrem Job sicherer fühlen als US-amerikanische: Wechselt die Macht im Hohen Haus, werden auch die Bundesstaatsanwälte nach Auslaufen ihres vierjährigen Vertrags meist ausgetauscht. Wie so oft gilt aber: Die Unabhängigkeit und die Kultur sind zwei paar Schuhe. Davon kann Roland Miklau, früherer Cheflegist im Justizministerium und Anführer einer EU-Mission zur Stärkung der unabhängigen Justiz in Albanien, berichten. Im Gespräch mit der „Presse“ betont Miklau, dass in den exkommunistischen Ländern die Staatsanwaltschaften meist komplett unabhängig gestellt wurden. Doch in der Praxis zeige sich etwa in Albanien, dass auch unabhängige Staatsanwaltschaften vor den Mächtigen gern in die Knie gehen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.08.2010)