Reform

Nun kommt die „Semestrierte Oberstufe“

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Oberstufe im AHS- und BMHS-Bereich bekommt einen neuen Namen. Und auch neue Kriterien: Es soll ab 2021/22 weniger Prüfungswiederholungen geben und auch die sogenannten Parkplatzprüfungen sollen entfallen.

Wien. Die Neue Oberstufe (Nost), einst „Modulare Oberstufe“ genannt, soll ab dem Schuljahr 2021/22 einen neuen Namen und neue Regeln bekommen: Laut einem Gesetzesentwurf des Bildungsministeriums sollen bei der nunmehrigen „Semestrierten Oberstufe“ Semesterprüfungen bei einem Fünfer nur noch ein- statt bisher zweimal wiederholt werden dürfen. Die Zeiträume für die Prüfungen sind zentral vorgegeben und ein Mitschleppen von Fünfern bis zum Schulabschluss soll nicht mehr möglich sein.

Bei der neuen Oberstufe wird ab der zweiten Klasse der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) bzw. der sechsten Klasse AHS der Lernstoff in je ein Semester umfassende Module unterteilt. Bei einer negativen Note in einem Fach muss dann nicht die ganze Klasse wiederholt, sondern nur das jeweilige Modul per „Semesterprüfung“ positiv abgeschlossen werden.

Die neuen Regelungen zum Aufsteigen in der „Semestrierten Oberstufe“ sehen vor, dass ein Schüler mit einem Nicht genügend oder einer Nichtbeurteilung im Semesterzeugnis in einem Fach, das auch in einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen ist, jedenfalls aufsteigen darf; bisher galt das auch bei zwei Fünfern. Auf Beschluss der Klassenkonferenz ist auch einmalig bei zwei (statt bisher drei) Nicht genügend in den Semesterzeugnissen der betreffenden Schulstufe der Aufstieg in die nächste Klasse möglich. Allerdings gilt all das nur, wenn der Schüler in dem Pflichtgegenstand nicht schon im Jahr davor einen Fünfer bekommen hat.

Eine weitere Änderung betrifft die sogenannten Parkplatzprüfungen: Nach der derzeitigen Rechtslage können Semesterprüfungen in höchstens drei unterschiedlichen Pflichtgegenständen bis in die Abschlussklasse „mitgenommen“ werden und die Schüler im Zeitraum zwischen der Beurteilungskonferenz und dem Beginn der Klausurprüfung bzw. an den Wiederholungsprüfungstagen im darauffolgenden Schuljahr versuchen, diese Nicht genügend noch auszubessern. Bis dorthin sind sie „geparkt“ und dürfen nicht zur Abschlussprüfung antreten.

Diese Regelung wird nun abgeschafft, da sie dazu geführt habe, dass Schülerinnen und Schüler lange Zeit einen Fünfer oder eine Nichtbeurteilung „mitgeschleppt“ hätten und „es im Extremfall kurz vor den abschließenden Prüfungen zur Beendigung des Schulbesuchs gekommen ist“, wie es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf heißt.

Die Neuregelung sieht grundsätzlich vor, dass man etwaige Fünfer des alten Schuljahres innerhalb der ersten vier Wochen ausgebessert haben muss. Schafft man das nicht, muss man das Schuljahr wiederholen. Ausnahme: Man darf einen Fünfer aus der siebten Klasse AHS bzw. vierten Klasse BHS ins Abschlussjahr mitnehmen, der dann auch nicht ausgebessert werden muss. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man im Jahr davor kein Nicht genügend in diesem Fach hatte. Die Abschlussklasse selbst muss dann positiv abgeschlossen werden, damit man zur Matura antreten darf. Andernfalls muss das Schuljahr wiederholt werden. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.10.2020)

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