Ermittlungen

Commerzialbank: FMA im Visier der Staatsanwaltschaft

(c) APA/ROBERT JAEGER
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Die WKStA prüft, ob ein Anfangsverdacht auf strafrechtliche Verfehlungen bei der Bankenaufsicht besteht.

Wien. Es ist laut KSV die drittgrößte Pleite in der österreichischen Wirtschaftsgeschichte – die Commerzialbank Mattersburg, die nach dem Aufliegen von jahrzehntelangen Bilanzfälschungen im Sommer in den Konkurs geschlittert ist. Nur die Pleite des Baukonzerns Alpine im Jahr 2013 und des Konsums im Jahr 1995 waren noch größer. 373 Gläubiger haben demnach Forderungen von insgesamt 809 Mio. Euro sowie 77 Dienstnehmer Forderungen von 3,3 Mio. Euro angemeldet. Die Abwicklung der Bank dürfte daher wohl noch länger dauern, lassen die Gläubigerschützer durchblicken.

Ähnliches gilt auch für die juristische Aufarbeitung der Causa. Bisher gibt es Ermittlungen gegen zehn Beschuldigte. Neben dem ehemaligen Bank-Chef Martin Pucher handelt es sich dabei großteils um Ex-Mitarbeiter der Bank, die von den Malversationen gewusst oder in diese involviert gewesen sein sollen. Wie das ORF-Radio am Donnerstag berichtete, gerät nun aber auch die heimische Bankenaufsicht ins Visier der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Konkret prüft diese, ob es einen Anfangsverdacht für strafrechtliche Verfehlungen bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt.

Hintergrund sind Vorgänge aus dem Jahr 2015, „Die Presse“ berichtete mehrfach. Damals ging von einem anonymen Whistleblower eine Anzeige mit relativ detaillierten Vorwürfen gegen Pucher und die Commerzialbank Mattersburg bei der WKStA ein. Diese forderte in der Folge Hilfe bei der FMA an, die im heimischen zweigliedrigen System zusammen mit der Nationalbank (OeNB) für die Bankenaufsicht zuständig ist. Da Prüfer der OeNB ohnehin gerade bei der Commerzialbank vor Ort waren, gab die FMA die Informationen an diese weiter.

Ermittlungen erfolglos

Die damaligen Ermittlungen verliefen jedoch im Sand. Warum, darüber gibt es fünf Jahre später unterschiedliche Ansichten. Fakt ist, dass die WKStA die Ermittlungen nach Durchsicht des Berichts der Bankprüfer eingestellt hat. Darin soll explizit mitgeteilt worden sein, dass „im Rahmen der Nationalbank-Vorortprüfung bei der Commerzialbank, der in der Whistleblower-Meldung erhobene Vorwurf nicht bestätigt werden konnte.“

Von der FMA heißt es dazu, dass man eben nicht die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft habe, um an gewisse Informationen zu gelangen. „Die FMA kann keine Hausdurchsuchung durchführen lassen, und auch keine Ermittlungen bei Dritten etwa den Kunden oder ehemaligen Mitarbeitern durchführen lassen“, so ein Sprecher. Und das habe man der Staatsanwaltschaft so auch mitgeteilt. Bei der WKStA will man den Fall auf Anfrage der „Presse“ nicht kommentieren, da es kein öffentliches Verfahren sei. Nur so viel: Eine Anfangsverdachtsprüfung sei noch kein Ermittlungsverfahren. (jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.10.2020)

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