Die Finanzmarktaufsicht wäre verpflichtet gewesen, den Handel mit Genussscheinen der Finanzgruppe AvW zu unterbinden, sagt eine Wiener Anwaltskanzlei und klagt die Behörde.
WIEN (APA). Muss der Staat für den Schaden bei der Finanzgruppe AvW aufkommen? Diese Frage wird nun, wie von Experten erwartet, die Gerichte beschäftigen: Laut „Kurier“ brachte jetzt die erste Wiener Anwaltskanzlei Klage wegen versäumter Aufsichtspflichten ein.
Der Vorwurf: Die Finanzmarktaufsicht wäre verpflichtet gewesen, den Handel mit AvW-Genussscheinen zu unterbinden, hätten dies aber trotz zahlreicher Ungereimtheiten nicht getan. Schon 2000 habe es Zweifel an der Kursbildung der Genussscheine gegeben.
Die Kanzlei, die 400 Geschädigte vertritt, beruft sich in ihrer Klage auf ein Gerichtsgutachten. Bei der Pleite der AvW Invest verloren 12.500 Anleger Schätzungen zufolge mehr als 200 Mio. Euro.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18. 8. 2010)