Salzburg

Gegner der 380-kV-Freileitung beenden Hungerstreik

SALZBURG: GEGNER DER 380-KV-FREILEITUNG TRETEN IN HUNGERSTREIK
SALZBURG: GEGNER DER 380-KV-FREILEITUNG TRETEN IN HUNGERSTREIK(c) APA/VERA REITER (VERA REITER)
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Grund für den Schritt sei, dass es noch im Oktober eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs über das Großprojekt geben soll.

Die Gegner der 380-kV-Freileitung in Salzburg
haben am Freitag nach mehr als fünf Wochen ihren Hungerstreik
am Mozartplatz in der Landeshauptstadt beendet. Grund für den
Schritt sei, dass die mit Spannung erwartete Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) über das Großprojekt noch im Oktober
vorliegen soll, teilte der Obmann des Vereins "Fairkabeln", Franz
Fuchsberger, mit. Das habe er gestern aus der Geschäftsstelle des
VwGH in Wien erfahren.

Plan sei es gewesen, so lange in den Hungerstreik zu treten, bis
die Bauarbeiten eingestellt werden oder das Urteil vorliegt. Mit der
bald zu erwartenden Erkenntnis des Höchstgerichts entfalle nun die
Grundlage für den Protest. Mit dem Streik wollten die
Freileitungsgegner auch auf das Vorgehen des Projektbetreibers
Austrian Power Grid (APG) beim Vorantreiben der Enteignungsprozesse,
der Waldrodungen und der Bauarbeiten trotz des Fehlens einer
letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung hinweisen.

Allerdings ist der Baubescheid für das Projekt seit März 2019
rechtskräftig, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat damals aber
eine Berufung vor dem VwGH ermöglicht. Die Anträge auf aufschiebende
Wirkung waren jedoch alle abgewiesen worden. Der Baustart ist im
Oktober 2019 erfolgt. Derzeit laufen die Arbeiten in allen
betroffenen Bezirken weiter, die ersten Masten stehen bereits.

Fuchsberger und seine Mitstreiter sprechen sich nicht gegen die
380-kV-Leitung an sich aus, sondern fordern ein Erdkabel. Sie hatten
in den vergangenen Wochen auch spekuliert, dass die Entscheidung des
VwGH schon gefallen sein könnte, aber noch nicht veröffentlicht
worden ist. In einem Schreiben an alle Landtagsabgeordneten Anfang
der Woche vermuteten sie, dass im Hintergrund Absprachen im Gange
seien könnten - etwa für eine Weiterführung des Projekts mittels
Änderungsbescheid.

Inhaltlich geht es bei den außerordentlichen Beschwerden etwa
darum, ob die Baumfällarbeiten für die Leitung rechtlich als
Rodungen gelten. Zugleich kritisierten die Projektgegner, dass vor
der erfolgten Umweltverträglichkeitsprüfung für die Salzburgleitung
keine Strategische Umweltprüfung (SUP) erfolgt sei. Die APG hatte
zuletzt aber wiederholt dargelegt, warum dies ihrer Ansicht nach
nicht notwendig gewesen sei.

Ob die VwGH-Entscheidung tatsächlich bis Ende Oktober fällt,
wollte der Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs, Wolfgang Köller, am
Freitag gegenüber der APA nicht bestätigen. Der zuständige
fünfköpfige Richtersenat habe ihm lediglich angekündigt, dass der
Fall noch heuer entschieden werden dürfte. Gerüchte, dass das
Erkenntnis schon vorliegt, aber noch nicht publik gemacht wurde,
kommentiere er nicht.

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