Digitalisierung

Anschober gibt Startschuss für e-Impfpass

imago images/Laci Perenyi
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Der elektronische Impfpass geht in die Pilotphase. Die rechtliche Grundlage wurde dafür per Novelle im Gesundheits-Telematikgesetz geschaffen.

Den Impfpass immer mit dabei, am Handy. So die Idee hinter dem elektronischen Impfpass, der jetzt als Pilotprojekt im Zuge der Grippeimpfungen startet. Die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen eine Novelle zum Gesundheits-Telematikgesetz, die am 15.10.2020 in Kraft getreten ist sowie die eben erlassene e-health-Verordnung, die für das Pilotprojekt erforderliche datenschutzrechtliche Grundlage schafft.

Mit dem Pilotprojekt will man anhand der Grippeimpfungen herausfinden, wie die praktikabel eine solche Umsetzung in der Praxis ist. Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt sollen in die Weiterentwicklung fließen, an der bereits gearbeitet wird. Zu einem der Vorteile der App zählt eine automatische Erinnerungsfunktion. Sobald die App vollumfänglich zur Verfügung steht, soll sie an die nächste Zeckenimpfung erinnern. Gearbeitet wird zum Beispiel noch an der Integration in die Arztsoftware, oder die Weiterentwicklungen der Benutzeroberfläche am Smartphone. 

„Im Volllausbau soll der e-Impfpass durch die vollständige Erfassung von Impfungen im Impfregister unter strengsten Auflagen des Datenschutzes eine schnellere Verfügbarkeit von Impfinformationen bieten“, heißt es in der Aussendung des Gesundheitsministeriums. Durchimpfungsraten sollen so schneller erfasst werden, was eine „Verbesserung des Ausbruchs- und Krisenmanagements mit sich bringen soll.

Die Pilotierungen starten in den Bundesländern vorerst schrittweise in unterschiedlichem Ausmaß und mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen bei einzelnen Anbietern.

(bagre)

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