Schadenersatz

Spielendes Kind mitschuld an Auffahrunfall

Side view of a boy with a skateboard on the street at dawn.
Side view of a boy with a skateboard on the street at dawn.(c) Feature: Getty Images
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Ein Kind ließ versehentlich sein Skateboard auf eine Bundesstraße rollen. Auf die Vollbremsung eines Autofahrers reagierte ein zweiter zu spät. Dieser ist aber nicht allein schuld.

Wien. Kinder unter 14 Jahren können normalerweise nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die sie anrichten: Sie sind „deliktsunfähig“, wie es juristisch heißt. Nur ausnahmsweise können Geschädigte von ihnen Ersatz verlangen. Wann und wie weit das der Fall ist, zeigt eine neue Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH): Es ging um einen Auffahrunfall, den ein Zwölfjähriger indirekt verursacht hatte.

Das Kind war auf einer wenig befahrenen Straße in seiner Wohnsiedlung mit einem Skateboard umhergefahren. Bevor es in sicherem Abstand vor einer querenden Bundesstraße wenden konnte, blockierte plötzlich ein Rad wegen eines Steinchens auf dem Boden. Der Bub musste vom Brett springen und beschleunigte dabei das kleine Gefährt unwillkürlich in Richtung Bundesstraße.

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