Mehr ÖVP, Grüne und Neos im Wiener Stadtsenat.
Wien. Die Wien-Wahl ist geschlagen, die Koalitionsverhandlungen stehen bevor – und damit auch die Frage der künftigen Größe der Stadtregierung. Die Bildung einer solchen funktioniert in der Bundeshauptstadt nach dem Proporzsystem. Allerdings gibt es eine Besonderheit im Vergleich zu anderen Bundesländern: Laut Stadtverfassung haben zwar alle im Gemeinderat vertretenen Parteien nach „Maßgabe ihrer Stärke“ Anspruch auf Regierungsposten, diese sind jedoch nicht alle automatisch mit einem konkreten Ressort – und damit gestalterischer Kompetenz – ausgestattet. Stichwort: nicht amtsführende Stadträte.
Die Anzahl der Stadträte insgesamt lässt sich anhand der Mandate errechnen, wobei das d'Hondtsche System zum Einsatz kommt. Doch die Gesamtgröße des Stadtsenats kann der Stadtverfassung zufolge zwischen acht und 15 Mitgliedern variieren. Derzeit hat dieser (neben dem Stadtchef) zwölf Mitglieder.
Welche Partei wie viele Stadträte erhält, hängt von der Größe des künftigen Stadtsenats ab. Fix ist, dass die Grünen und die ÖVP je einen zweiten Stadtrat erhalten. Die SPÖ wird wohl unverändert sechs dieser Posten besetzen, wobei der Bürgermeister nicht inkludiert ist. Die FPÖ und die Neos hätten, würde der Stadtsenat bei seiner jetzigen Größe bleiben, jeweils einen Stadtratsposten.
Neues Verhältnis im Stadtsenat
Nach der Wahl haben sich die Verhältnisse nun jedoch geändert. SPÖ und Grüne legten deutlich zu (46 bzw. 16 Mandate), die ÖVP verdoppelte ihren Stimmanteil sogar (22). Die Neos kommen ebenfalls auf ein Plus (acht), die FPÖ stürzte in die Einstelligkeit ab (acht).
Bleibt die Größe des Stadtsenats (inklusive nicht amtsführende Stadträte) gleich, müsste die SPÖ im Falle einer rot-grünen oder rot-türkisen Koalition einen amtsführenden Stadtrat an den jeweiligen Koalitionspartner abtreten. Im Falle von Rot-Pink bliebe alles gleich. Wie groß der Senat nun tatsächlich wird, wird bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats Ende November beschlossen. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2020)