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Grundrechte

Wann die Regierung zu Hause eingreifen dürfte

Die verschärften Corona-Regeln sollen nicht das Leben in Privatwohnungen betreffen. Doch die Behauptung, dass die Politik sich ins traute Heim nie einmischen dürfe, ist ein Mythos.

Die neuen Beschränkungen für Zusammenkünfte würden überall gelten, sagte Kanzler Sebastian Kurz bei der Pressekonferenz am Montag Vormittag. Nur könnten sie in privaten Wohnbereichen nicht kontrolliert werden. Zwei ORF–Journalisten wiederum erklärten bei der Live-Übertragung den Zusehern, dass der Verfassungsgerichtshof entschieden hätte, dass man nicht in Wohnungen eingreifen dürfe. Das wiederum würde auch gut mit Aussagen des Kanzlers in den vergangenen Wochen zusammenpassen, laut denen ein solcher Eingriff verfassungsrechtlich unmöglich wäre. Allein, ganz so ist es nicht. Doch woher kommt dieser Mythos des absolut unantastbaren Hausrechts, und unter welchen Umständen könnte die Politik tatsächlich beim Leben in Privaträumen mitreden?

Die VfGH-Entscheidung

„Die Presse“ sprach mit mehreren Juristen über die Möglichkeit von Corona-Einschränkungen in privaten Räumen. Nicht alle Juristen wollten sich zitieren lassen, doch sie alle eint die Einschätzung, dass die Verfassung es nicht komplett verbietet, in den privaten Haushalt einzugreifen.

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CORONAVIRUS: PK NACH VIDEOKONFERENZ BUNDESREGIERUNG UND LANDESHAUPTLEUTE - NEHAMMER / KOGLER / KURZ / ANSCHOBER
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