Tierhaltung

Österreich verstößt bei Schweinehaltung gegen EU-Recht

Fabry
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Fast allen Schweinen wird in Österreich der Schwanz gekürzt: Das ist laut EU-Recht nur als letzter Ausweg erlaubt, ergibt ein Gutachten, das Tierschützer in Auftrag gegeben haben.

95 Prozent der Schweine wird routinemäßig der Schwanz gekürzt, obwohl dies europäischem Recht widersprechen würde. Dies stellt ein Gutachten der Juristin Regina Binder und des ehemaligen Amtstierarztes Rudolf Winkelmayer fest, das im Auftrag von Greenpeace und der Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) erstellt und Tierschutzminister Rudolf Anschober (Grüne) vorgelegt wurde.

Schweinen wird häufig präventiv der Schwanz gekürzt, damit sich die Tiere in unzureichenden Haltungsbedingungen nicht aus Stress und Langeweile in die Schwänze beißen und so verletzen. Bei ausreichend Platz, eingestreuten Liegeflächen und angemessenem Beschäftigungsmaterial trete Schwanzbeißen nur selten auf.

Die EU-Kommission habe die Behörden bereits im Vorjahr aufgefordert, Maßnahmen gegen das Kupieren zu ergreifen, sonst drohe ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Doch die Überarbeitung der Tierhaltungsverordnung sei bisher ausgeblieben. Greenpeace und die Tierschutzombudsstelle forderten am Dienstag eine rasche Umsetzung der Maßnahmen im vorgelegten Gutachten.

Tierschützer: Tierhaltungsverordnung gehe nicht weit genug

"Fünf Millionen Schweinen in Österreich wird jedes Jahr routinemäßig das Ringelschwänzchen abgeschnitten - das schafft nicht nur unnötiges Tierleid, sondern ist auch illegal", kritisierten Sebastian Theissing-Matei von Greenpeace und TOW-Leiterin Eva Persy. Das Gutachten bescheinigt dem Eingriff schwerwiegende Folgen für die Tiere.

Laut europäischem Recht dürfe das Kupieren nur als letzter Ausweg erfolgen, wenn alle anderen möglichen Maßnahmen - etwa mehr Platz und Stroheinstreu- versagen. Entsprechend der heimischen Tierhaltungsverordnung sei es hingegen ausreichend, wenn der Betrieb selbstständig nach dem Eingriff mittels eines vorgefertigten Formulars dokumentiert, dass die "Notwendigkeit" des Schwanzkürzens gegeben sei.

Die Autoren schlagen in ihrem Gutachten einen umfassenden Maßnahmenkatalog vor: Neben der Reparatur der Tierhalteverordnung müssten etwa auch die bestehende Tierschutz-Förderungen ausgebaut und verbessert werden sowie Verstöße gegen Tierschutzrecht endlich konsequent geahndet werden. Die beiden NGOs forderten Anschober und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nun vor allem dazu auf, die Verordnung zu novellieren. Nur so könne das geltende EU-Recht auch in Österreich erfüllt werden. Der Verein gegen Tierfabriken setzt sich ebenfalls für Schweine ein. Mit einer Petition an Anschober will man das Verbot von Spaltenböden erreichen.

(APA)

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