Steirischer Bürgermeister vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen

Dem Ortschef wurde von der Anklage vorgeworfen, dass er für die Gemeinderatswahl 2015 widerrechtlich Wahlkarten ausstellen habe lassen.

Nach mehreren Verhandlungstagen ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht ein steirischer Bürgermeister von den Vorwürfen des Amtsmissbrauchs und der Untreue freigesprochen worden. Ihm wurde von der Anklage vorgeworfen, dass er für die Gemeinderatswahl 2015 widerrechtlich Wahlkarten ausstellen habe lassen, außerdem habe er Finanzierungen ohne Gemeinderatsbeschluss gewährt. Mitangeklagt war eine ehemalige Gemeindemitarbeiterin, die ebenfalls freigesprochen wurde.

Der Ortschef hatte 32 Wahlkarten für ein Seniorenwohnheim ausstellen lassen, für die laut Staatsanwältin zum damaligen Zeitpunkt noch gar keine Anträge vorlagen. Der Bürgermeister erklärte bei seiner Befragung, die Heimleiterin habe ihn ungefähr zehn Tage vor der Wahl darum gebeten. Also ging er zum Servicecenter und "überbrachte die Botschaft". Dort saß eine Mitarbeiterin und stellte die Karten aus, was ihr ebenfalls eine Anklage einbrachte.

Es ging immer wieder darum, ob der Bürgermeister der Frau eine Dienstanweisung erteilt hatte oder nicht. Er gab an, das sei nicht nötig gewesen, "weil sie sowieso zuständig war". Der Angeklagte beteuerte: "Ich würde das nie mehr machen, dass ich so eine Botschaft überbringe." Die Zweitangeklagte bot eine etwas andere Version: Sie habe die Wahlkarten auf ausdrückliche Anweisung ausgestellt, nicht zuletzt, weil sie Konsequenzen befürchtete.

"Er braucht nicht tricksen"

Der zweite Anklagepunkt betraf Anschaffungen für die Gemeinde, die der Bürgermeister bewilligt hatte, für die aber kein Beschluss im Gemeinderat vorlag. Es handelte sich um Messer und Batterien für eine Hackschnitzelanlage, außerdem Zubehör für den Schützenverein. Alles zusammen hatte einen Wert von rund 7000 Euro. "Das ist mir leider passiert, dass ich das übersehen habe", meinte der Beschuldigte zu den fehlenden Beschlüssen. "Er braucht hier nicht tricksen, er hat zwei Drittel der Stimmen im Gemeinderat und vier zu eins im Gemeindevorstand", erklärte sein Verteidiger.

Als Zeugin war auch eine Vertreterin des Rechnungshofs geladen, gegen die der Bürgermeister seinerseits eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwalt eingebracht hat. Er wirft der Frau vor, ihre Kompetenzen "bei Weitem" überschritten zu haben. Sie hatte beanstandet, dass die Messer für die Hackschnitzelanlage mit einer Gemeinde-Kreditkarte bezahlt wurden. "Es wurde nicht gegengezeichnet und das Vier-Augen-Prinzip umgangen", beanstandete die Zeugin. "Aus meiner Sicht war das eine persönliche Anschaffung, auch wenn die Anlage 14 Personen gehört und von der Gemeinde verwendet wird."

Die Staatsanwältin blieb auch in ihrem Schlussplädoyer dabei, dass es sich um "Befugnismissbrauch" gehandelt habe. Der Beschuldigte sagte in seinem Schlusswort, er sei seit 26 Jahren Bürgermeister und habe die Gemeinde "zu einer der erfolgreichsten Österreichs" gemacht.

Der Schöffensenat sah keinen Schädigungsvorsatz, auch wenn "die Vorgangsweise nicht ganz korrekt war", meinte Richterin Michaela Lapanje. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA)

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