Corona-Maßnahmen

Neue Regeln ab Freitag: Was Hobbysportler beachten müssen

Sportverein beim Training in einer Halle. Einige Frauen turnen.
Sportverein beim Training in einer Halle. Einige Frauen turnen. (c) imago/Becker&Bredel (BeckerBredel)
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Mit wie vielen Personen ist Fußballspielen erlaubt? Kann das Kinderturnen nur noch mit sechs Teilnehmern durchgeführt werden? Die neuen Regeln erklärt.

Ab Freitag, 0:00 Uhr, treten wieder einmal neue Regeln im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft. Dabei wurden von der Regierung besonders private Treffen in der Freizeit und größere Veranstaltungen ins Visier genommen.

Oberste Regel für private Zusammenkünfte: Von nun an dürfen sich indoor nur noch sechs Personen zusammenfinden, outdoor sind zwölf Personen erlaubt. Das gelte sowohl im Restaurant, als auch „für den Yogakurs oder den Tanzkurs", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz am Montag. Dennoch gibt es für den Sport einige Ausnahmen. Denn der „aktive Sport“ solle trotz Verschärfungen aufrecht bleiben.

Für den Vereinssport gilt demnach die Personenbeschränkung nicht, sofern ein Präventionskonzept des Vereins oder des Betreibers der Sportstätte vorliegt. Auch ein Mindestabstand muss während des Sports nicht eingehalten werden, ein Mund-Nasen-Schutz ist weiterhin nicht Pflicht. Bei Mannschaftssportarten dürfen weiterhin so viele teilnehmen, die für eine Ausübung nötig sind. Das inkludiert auch Schiedsrichter, Trainer und Ersatzspieler.

Ein Beispiel: Ein Fußball-Match im Freien ist mit zweimal elf Personen ist erlaubt, sofern es sich um reguläres, angemeldetes Spiel handelt. Bei einem informellen Fußballspiel auf der Wiese sind insgesamt nicht mehr als zwölf Personen gestattet. Auch im Schwimmbad sind mehr Menschen erlaubt, bei einem Kurs allerdings nur sechs Personen.

Indoor: Mehrere Gruppen parallel möglich

Anders verhält es sich in einer Halle: Hier gilt auch für den Vereinssport die Maximalzahl von sechs Personen pro Gruppe. Doch auch hier gibt es Sonderregelungen, die ein Fortführen der meisten Kurse und Trainings erlauben:

Wie auch bisher können mehrere Gruppen in einer Halle gleichzeitig trainieren, wenn sie nicht miteinander in Kontakt kommen und genügend Abstand einhalten. Mehrere Gruppen dürfen sogar von einem Trainer angeleitet werden. Voraussetzung ist hier ebenfalls der Mindestabstand. Man müsse allerdings „durch organisatorische oder bauliche Maßnahmen dafür sorgen, dass keine Vermischung passiert“, sagt Manfred Behr, Sprecher aus dem Sportministerium, zur „Presse“.

So könnte etwa durch eine zeitliche Staffelung, etwa wenn eine Gruppe zehn Minuten später beginnt, verhindert werden, dass die beiden Gruppen nicht in der Garderobe zusammentreffen. Behr zufolge falle unter simple bauliche Maßnahmen bereits, Langbänke aufzustellen.

Auch Kinderkurse gemeint

Dies könne vor allem bei Kindersportkursen sinnvoll sein. Denn die Sechs- bzw.- Zwölf-Personen-Regel gelte im Unterschied zur Gastronomie auch für Kinder. „Im Sport wurde noch nie zwischen Erwachsenen und Kindern unterschieden“, sagt Behr.

Eine Ausnahme nennt Behr allerdings dennoch: Beim Eltern-Kind-Turnen werden nur die Kinder gezählt. Denn hier seien die Eltern als Betreuungspersonen Voraussetzung.

Fitnesscenter weiterhin offen

Trainingsgruppen in Fitness-Centern werden auf sechs Teilnehmer beschränkt, die Regel gilt aber speziell für gemeinsam abgehaltene Kurse. Personen, die individuell trainieren, sind davon nicht betroffen. Hier gilt wie bisher die Abstandsregel von einem Meter.

(twi)

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