Coronavirus

Neue Corona-Maßnahmen gelten doch erst ab Sonntag

Rudolf Anschober
Rudolf Anschober(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Die Verordnung über die neuen Maßnahmen wurde dreieinhalb Stunden vor geplantem Inkrafttreten fertig. Die Verschärfungen treten deswegen nun doch erst am Sonntag in Kraft.

Die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) für Donnerstagfrüh angekündigte Verordnung zur weiteren Verschärfung der Corona-Maßnahmen ist nun endlich da. Stunden nachdem sie Anschober für Donnerstagfrüh angekündigt hatte. Aufgrund der Verspätung werden die neuen bundesweiten Maßnahmen doch erst ab Sonntag 0:00 Uhr Inkrafttreten und nicht wie geplant ab Freitag um 0:00. Das verkündete der Gesundheitsminister in einer Aussendung am Donnerstagabend.

In der Verordnung enthalten ist wie berichtet auch das Verbot von Gesichtsvisieren. Nun ist aber auch klar, dass die Übergangsfrist zwei Wochen dauern wird. Das endgültige Aus der durchsichtigen Schilde kommt tritt am 7. November in Kraft. Eine vollständige Abdeckung liegt laut Verordnung vor, "wenn die nicht eng anliegende Schutzvorrichtung bis zu den Ohren und deutlich unter das Kinn reicht". Wem solch ein Schutz aus medizinischen Gründen nicht zugemutet werden kann, darf weiter ein Schild tragen. Kinder bis sechs Jahre sind ohnehin ausgenommen.

Einiges war schon vorher bekannt wie das Comeback der Ein-Meter-Abstandsregel auch im Freien. Ausnahmen gibt es für im selben Haushalt lebende Personen sowie bei Gruppen von sechs Erwachsenen plus maximal sechs Kindern. Ebenfalls hinfällig ist die Regel für Behinderte und Begleitpersonen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Beim Sport soll der Abstand ebenfalls eingehalten werden, wenn dem nicht die Spezifik der Sportart entgegenspricht.

Auch bisher weniger oder gar nicht bekannte Punkte wie eine Maskenpflicht auch für Bewohner in Seniorenheimen sowie in Fußgänger-Passagen ist nun festgeschrieben. Hobby-Chöre und Kapellen dürfen auf Amateur-Niveau nur mehr zu sechst zusammentreten. Bei manchen Events gibt es doch weiter Verköstigung.

Bei dreistündigen Opern gibt es Essen

Grundsätzlich dürfen Veranstaltungen wie avisiert bloß noch 1.000 Besucher indoor und 1.500 im Freien haben und das auch nur, wenn es zugewiesene Sitzplätze gibt. Das komplette Gastronomieverbot kommt hingegen doch nicht. Dauert die Veranstaltung - etwa eine Opernaufführung - länger als drei Stunden, darf eine Verköstigung angeboten werden. Das gilt auch, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, "bei denen typischerweise Speisen und Getränke verabreicht werden". Bei diesen darf an den Sitzplatz serviert werden. Wasser ist ohnehin immer erlaubt.

Sechs plus sechs Kinder

Für die Gastronomie werden die maximalen Gruppengrößen (pro Tisch) auf sechs Personen indoor (plus maximal sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre, gegenüber denen eine Aufsichtspflicht wahrgenommen wird) und auf maximal zwölf Personen outdoor (plus maximal sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre) verringert. Zudem dürfen Speisen und Getränke mit Ausnahme von Imbissständen, Märkten und Gelegenheitsmärkten ausschließlich im Sitzen konsumiert werden.

Neu ist zudem, dass nach der Sperrstunde alkoholische Getränke im Umkreis von 50 Metern um einen Gastronomiebetrieb nicht konsumiert werden dürfen. Das gilt auch für Tankstellenshops mit Gastronomielizenz sowie für Imbissstände.

Hospizbegleitung muss erlaubt sein

Beim Betreten von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen besteht ab Sonntag auch für Bewohner in allgemein zugänglichen und nicht zum Wohnbereich gehörenden Bereichen eine Verpflichtung zum Tragen eines MNS. Ausgenommen sind Bewohner, denen es aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen nicht zugemutet werden kann, diese Vorgaben einzuhalten. Besonders abgestellt wird auf demente Personen.

Zudem wird ausdrücklich festgelegt, dass Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung sowie zur Begleitung kritischer Lebensereignisse jedenfalls zu ermöglichen sind. Bei allen Schutzmaßnahmen, die der Heimbetreiber vorsieht, ist besonders darauf zu achten, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und unzumutbare Härtefälle vermieden werden.

Countdown zur Verordnung

Zuvor hatte die Opposition scharfe Kritik an der Verspätung geäußert. Neos-Vize-Klubchef Nikolaus Scherak schrieb Donnerstagmittag bereits in einer Aussendung von fortgesetztem "rechtsstaatlichen Dilettantismus". Dieses bedenkliche Vorgehen schade Unternehmen wie Menschen und Rechtsstaat. Er sei schon gespannt, wann am Freitag die ersten Strafen in der Höhe von hunderten Euro verhängt werden - "auf Grundlage einer Verordnung, deren Inhalt niemand kennt und niemand kennen kann".

Donnerstagabend starteten die Neos via OTS einen halbstündigen Countdown unter dem Motto "Langsam wäre es dringend": Um 19:00 wurde die Aussendung mit dem Titel „Fünf Stunden noch…“ veröffentlicht. Um 19:30 Uhr kam die Aussendung „Viereinhalb Stunden noch...“

"Gesetze und Verordnungen zählen, nicht das gesprochene Wort"

Auch die FPÖ kann nicht nachvollziehen, wieso die neue Corona-Verordnung noch immer nicht verfügbar ist: "In Österreich zählen Gesetze und Verordnungen und nicht das gesprochene Wort von Regierungsvertretern", erklärte Parteichef Norbert Hofer in einer Aussendung Donnerstagmittag.

Der Freiheitlichen-Obmann fragt sich, warum die Verordnungen immer in letzter Sekunde veröffentlicht werden: "Es muss endlich ein Umdenken stattfinden. Maßnahmen sollen in Zukunft erst dann verkündet werden, wenn die Verordnung dafür bereits fertiggestellt ist." Alles andere sei dilettantisch und "eine Pflanzerei".

(twi)

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