Coronavirus

Nur zwei Personen pro Sitzreihe im Auto erlaubt

Die Regel gilt allerdings nicht, wenn alle Insassen in einem Haushalt leben.

Was bedeutet die Corona-Verordnung für das Autofahren? Aktuell ist die Zwei-Personen-Regel pro Sitzreihe (inklusive Lenker) vorgeschrieben, wenn die Personen im Fahrzeug nicht im gleichen Haushalt leben, informierte der ARBÖ am Freitag. "Verwandtschaft alleine reicht nicht", erläuterte ARBÖ-Jurist Martin Echsel. Die Regel gilt allerdings schon länger, und nicht erst mit der neuen Verordnung.

Es ist also weiterhin erlaubt, das Nachbarkind mit zum Turnverein zu nehmen oder mit einem Freund oder Freundin gemeinsam zu Ausflügen zu fahren. "Allerdings dürfen eben nicht mehr als zwei Personen pro Sitzreihe unterwegs sein." Eine vierköpfige Familie darf demnach niemanden Haushaltsfremden mehr im Auto mitnehmen, wenn das Fahrzeug nur über zwei Sitzreihen verfügt.

Masken sind im Privatfahrzeug nicht vorgeschrieben, anders als in Taxis, bei taxiähnlichen Betriebe und Massenbeförderungsmitteln.

"Private Fahrgemeinschaften können weiterhin ohne Bedenken gebildet werden und auch das Nutzen von Car-Sharing ist bedenkenlos möglich, sofern die Regelung eingehalten wird", betonte Echsel. Bei Car-Sharing empfiehlt der ARBÖ grundsätzlich, das Lenkrad sowie die Gangschaltung vor dem Benutzen des Fahrzeuges mit Desinfektionsmittel zu reinigen und die Hände zu waschen.

(APA)

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