Europaparlament

Kein EU-Verbot für „Tofuwurst“ und „Veggieburger“

(c) REUTERS (MOE DOIRON)
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Das Europaparlament stimmte gegen eine Verschärfung der Kennzeichnungspflichten für pflanzliche Lebensmittel, die Fleischprodukten ähneln.

Brüssel. Im Ringen zwischen der Fleischindustrie und den Produzenten pflanzlicher Ersatzprodukte gab es am Freitag in Brüssel einen Tagessieg für die Veganer und Vegetarier. Das Europaparlament lehnte eine Änderung der EU-Vorschriften für die Bezeichnung von Lebensmitteln ab, die das Verbot von Bezeichnungen wie „Veggieburger“, „Sojaschnitzel“ oder „Tofuwurst“ nach sich gezogen hätte. Hingegen wird es für jene Konkurrenten von Molkereiunternehmen, die beispielsweise pflanzlichen „Käseersatz“ herstellen, schwerer. Denn Lebensmittel, die traditionelle Milchprodukte im Namen führen, müssen auch Milch beinhalten.

Das Europaparlament dürfte vom öffentlichen Interesse an diesem Thema und der wachsenden Kritik, wonach die EU auf Zuruf der Industrie Konsumenten vor einem Problem schützen will, das es in der Lebenspraxis kaum gibt, überrascht gewesen sein. Ursprünglich hätte am Dienstag über diese drei verbundenen Abänderungsanträge abgestimmt werden sollen. Letztlich kamen sie erst am Freitagmorgen dran. Die großen Fraktionen, allen voran die Europäische Volkspartei, hatten offenkundig noch internen Diskussionsbedarf.

Nur Bauernbund-Abgeordnete dafür

Wurst, Schinken, Steak, Burger, Schnitzel: Diese Bezeichnungen hätten für jene Lebensmittel reserviert werden sollen, die Fleisch enthalten. Das wäre ein herber Rückschlag für die Hersteller pflanzlicher Ersatzprodukte gewesen, die solche Namensteile beinhalten. Die Befürworter dieser Maßnahmen, allen voran die Fleischindustrie sowie Landwirtschaftslobbyisten, argumentierten, dass die Irreführung der Konsumenten dadurch verhindert werden könne. Dieses Argument war jedoch, gemessen an der Lebensrealität und dem Blick auf die deutlichen Unterschiede der jeweiligen pflanzlichen und fleischlichen Produkte in den Supermarktregalen, wenig überzeugend. Von den österreichischen Abgeordneten befürwortete nur Simone Schmiedtbauer (ÖVP, Bauernbund) diese Maßnahme.

Kein „Käseersatz“ mehr

Konsumentenschützer hingegen sind erleichtert. „Es ist eine großartige Nachricht, dass das Europäische Parlament den Hausverstand hat walten lassen und Nein zum ,Veggieburger-Verbot‘ gesagt hat“, teilte der Europäische Verbraucherschutzverband Beuc mit. Kritisch sei jedoch, dass das Parlament im gleichen Atemzug zusätzliche Einschränkungen für die Benennung von pflanzlichen Alternativen zu Milchprodukten beschlossen habe. Das werde beispielsweise Bezeichnungen wie „Joghurt-Style“ oder „Käseersatz“ verbieten, bemängelte Beuc. Das ist im Licht eines Urteils des Gerichtshofs der EU aus dem Jahr 2017 zu sehen. Seit damals dürfen rein pflanzliche Produkte nicht mehr „Sojamilch“ oder „Pflanzenkäse“ heißen. Nun werden nach dem Willen der Mehrheit der Abgeordneten auch Zusätze wie „-geschmack“, „Art“ oder „-ersatz“ untersagt. Ein sojahaltiges Lebensmittel, das sich als „Käseersatz“ vermarktet, wäre somit verboten. „Erdnussbutter“ und „Kokosmilch“ bleiben hingegen zulässig, weil sie schon länger gebräuchlich sind.

Nun müssen sich die Agrarminister der Mitgliedstaaten noch mit diesem Dossier befassen. Es ist angesichts des Unmuts über den von vielen als überschießend empfundenen Regulierungsversuch nicht sehr wahrscheinlich, dass sie von der Entscheidung des Europaparlaments abweichen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.10.2020)

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