„Sex-Prozess“ um Radiomitarbeiter

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bdquoSexProzessldquo Radiomitarbeiter(c) FABRY Clemens
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Ein Radiomitarbeiter, der wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen bereits rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt ist, bekommt einen neuen Prozess. Ö3 kündigte die Zusammenarbeit.

WIEN. Wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher ist der Radiomitarbeiter bereits rechtskräftig verurteilt: Der Mann, der bei Veranstaltungen nach wie vor mit Jugendlichen in Kontakt kommt, erhielt sechs Monate bedingte Haft. Bei den Opfern handelt es sich laut Urteil um zwei Burschen unter 18. Diese verleitete der Täter durch Übergeben „von Bargeld“ oder durch „Sachgeschenke“ zu geschlechtlichen Handlungen. Der Vorwurf, der Radiomitarbeiter habe auch einen erst 13 Jahre alten Buben sexuell missbraucht, wird nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofes (OGH), neu verhandelt.

In diesem Punkt war der Verdächtige vom Straflandesgericht Wien freigesprochen worden. Der Rechtsvertreter des mutmaßlichen Opfers (Privatbeteiligtenvertreter), Michael Lang, hatte aber Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof eingebracht. Und diesem Rechtsmittel gab ein fünfköpfiger Senat unter dem Vorsitz von Senatspräsident Eckard Ratz am Donnerstag statt. Der Freispruch ist somit aufgehoben, das Straflandesgericht Wien muss wegen dieser Vorwürfe eine neuerliche Verhandlung ausschreiben.

13-Jähriger als Opfer?

Anwalt Lang hatte mit der Nichtigkeitsbeschwerde folgende Rechtsverletzung angeprangert: Der Vater des mutmaßlichen Opfers habe nicht als Zeuge aussagen dürfen. Diese Aussage hätte aber einen weiteren Anklagevorwurf untermauern können, nämlich, dass der Verdächtige im Falle des 13-Jährigen sehr wohl über dessen Alter Bescheid gewusst habe. Der Radiomitarbeiter gesteht zu, auch an diesem Burschen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, will aber nicht gewusst haben, dass es sich um einen erst 13-Jährigen handelte. Da laut Erstgericht der Beweisantrag auf Zeugeneinvernahme des Vaters nicht ausreichend begründet war, wurde er abgewiesen.

Der Vorsitzende des Senats ließ nun aufhorchen: Dem Obersten Gerichtshof werde immer vorgeworfen, er entscheide „zu formal“. Tatsächlich gehe es darum, den Erstgerichten Richtlinien zu geben. Genau das tat der Senat nun: Selbstverständlich seien Beweisanträge ordentlich zu begründen, aber im vorliegenden Fall sei die Begründungspflicht insofern „sinnentleert“ gewesen, da es doch auf der Hand liege, dass der Vater darüber Auskunft geben könne, ob das Alter seines Sohnes dem Verdächtigen bekannt gewesen sein müsse. Schließlich habe die Familie den Verdächtigen privat gekannt. Der Senatspräsident zur Frage des Alters: „Es wurde immer geredet, damit war's am Tisch.“ Sogar über die bevorstehende Konfirmation des Burschen sei gesprochen worden.

Wie der neue Prozess ausgeht, bleibt abzuwarten, vorab nahm Anwalt Lang im „Presse“-Gespräch zu der Tatsache Stellung, dass Veranstaltungen, bei denen der verurteilte Radiomann auftritt, nach wie vor vom Sender Ö3 beworben werden. „Es ist für die Opfer verstörend, wenn sie das Radio aufdrehen und den Namen des Täters hören.“ In diese Richtung hatte sich übrigens auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft geäußert.

Ö3-Programmchef Georg Spatt erklärt auf Anfrage, der Verurteilte sei „kein Ö3-Mitarbeiter“, werde aber von Ö3 zu Musikveranstaltungen „entsendet“. Konkret: Der Verurteilte werde „über eine Marketing-Tochterfirma des ORF als freier Discjockey gebucht“. Spatt: „Nach heutigem Stand der Dinge werden wir nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten.“ Nun habe er vor, so Spatt, sich ein umfassendes Bild der Dinge zu machen.

AUF EINEN BLICK

Ein Radiomitarbeiter, der wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen bereits rechtskräftig verurteilt ist (sechs Monate bedingte Haft), bekommt einen neuen „Sex-Prozess“. Dies ordnete der Oberste Gerichtshof an.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.08.2010)

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