OGH lehnt Amtshaftung ab. Der Vater eines im Nachtdienst durch einen Kameraden getöteten Grundwehrdieners klagte die Republik auf Schmerzengeld. Für Vorsatztaten ohne inneren Zusammenhang mit dem Dienst haftet der Staat aber nicht.
Wien. Ismail M. überlebte seinen Dienst fürs Vaterland nicht. Der Grundwehrdiener starb am 9. Oktober 2017 im Nachtdienst in einer Wiener Kaserne, als ein Kamerad mit einem Sturmgewehr 77 auf ihn im Schlaf feuerte. Der Todesschütze wurde 2018 wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt; doch jetzt hat die Tat auch für den Vater des Opfers ein bitteres Nachspiel vor Gericht.
Der Vater hatte die Republik Österreich geklagt: Er verlangte vom Bund 35.000 Euro Schmerzengeld für die Trauer um seinen Sohn. Wie der Oberste Gerichtshof nun aber bestätigt, ist der Staat nicht für die Tat des Kameraden verantwortlich zu machen.