Mindestleistung von Studenten gefordert - sonst erlischt die Zulassung

Symbolbild: Hörsaal der Uni Wien
Symbolbild: Hörsaal der Uni WienClemens Fabry
  • Drucken

Pro Studienjahr müssen künftig 16 ECTS-Punkte erbracht werden. Das sieht eine Novelle des Universitätsgesetzes vor.

Studenten sollen künftig am Beginn ihres Studiums eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten pro Studienjahr erbringen müssen. Ansonsten erlischt ihre Zulassung. Das sehen laut Informationen der Austria Presseagentur Pläne der Regierung zu einer Novelle des Universitätsgesetzes (UG) vor. Diese soll demnächst in Begutachtung gehen.

Ab diesen 16 ECTS-Punkten wurde ein Student schon bisher als prüfungsaktiv gewertet. Das war wichtig für die Universität. Für den Studenten selbst hatte es keine Auswirkung. Das soll sich ändern. Laut den derzeitigen Plänen sollen künftig neuzugelassene Studenten jährlich 16 ECTS absolvieren müssen – bis sie insgesamt 100 ECTS-Punkte erreicht haben. Zur Orientierung: Die Studienpläne sind grundsätzlich so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird.

Beurlaubung möglich

Stichtag für das Erreichen der nötigen Studienleistungen für das am 1. Oktober beginnende Studienjahr soll jeweils der 30. September des nächsten Jahres sein. Vor einem Erlöschen der Zulassung muss die jeweilige Uni aber davor mehrfach warnen und Unterstützungsleistungen anbieten. Die Regelung soll nicht pro Studentin oder Student gelten, sondern pro Studium. Wer mehrere Studien belegt, muss also in allen die nötige Mindestleistung erbringen.

Als Ausgleich wird die Beurlaubung von Studenten erleichtert. Die ist derzeit nur aus wichtigem Grund wie Schwangerschaft oder Krankheit möglich. Künftig soll ine Beurlaubung ohne Grund für zwei Semester möglich sein. Im "Urlaub" muss die geforderte Studienleistung dann nicht erbracht werden.

Beschränkung der Prüfungsantritte vom Tisch

Vom Tisch dürfte eine im Vorfeld diskutierte weitere Beschränkung von Prüfungsantritten sowie Mehrfach-Inskriptionen sein. Allerdings soll die sogenannte Cooling-Off-Phase in der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) entfallen: Wird die STEOP nicht geschafft, kann dasselbe Studium nicht mehr belegt werden - damit soll die gleiche Regelung gelten wie für jede andere Prüfung. Bisher konnte nach einem Scheitern in der STEOP zwei Semester gewartet und anschließend das gleiche Studium erneut belegt werden.

Weitere diskutierte Änderungen: Die Nachfrist für die Meldung der Fortsetzung des Studiums soll entfallen, Neu-Inskriptionen aus wenigen Gründen aber auch nach Ende der Frist möglich bleiben. Senate dürften bei der Wiederbestellung von Rektoren Kompetenzen zugunsten der Uni-Räte verlieren.

Außerdem soll Ghostwriting für die Anbieter strafbar werden. Plagiate sollen nach 30 Jahren verjähren.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.