Coronavirus

ÖGK und Ärztekammer drängen auf telefonische Krankschreibung

Die Verlängerung der Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, scheiterte am Widerstand der Arbeitgeber.

Mit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie wurde im Frühjahr eine bisher undenkbare Form der Krankmeldung möglich: Ein Telefonat konnte plötzlich den persönlichen Arztbesuch ersetzen. Seit Ende August ist die telefonische Krankschreibung nur noch bei Corona-Verdachtsfällen gestattet. Angesichts der steigenden Infektionszahlen drängen Arbeitnehmervertreter in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nun darauf, die Möglichkeit wieder für alle Patienten einzuführen.

Ein entsprechender Antrag im Verwaltungsrat ist vorige Woche am Widerstand der Arbeitgeber gescheitert – für die FSG-Vorsitzende in der ÖGK, Barbara Teiber, sei das völlig unverständlich. Sie verweist darauf, dass man schon im Sommer besprochen habe, im Falle eines Steigens der Corona-Fallzahlen die telefonische Krankschreibung generell wieder einzuführen.

Vonseiten der Wirtschaft galten Missbrauchsfälle als Hauptargument gegen die Verlängerung nach Ende August. Teiber zufolge seien die Krankenstandsmeldungen aber auch im Frühjahr nicht angestiegen. Da die Infektionszahlen nun sogar höher sind als im März, halte sie die Wiedereinführung für dringend nötig. Teiber betont auch, dass in den Ordinationen jetzt noch mehr Betrieb zu erwarten sei, weil die Hausärzte jetzt auch Antigen-Tests durchführen dürfen.

Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart erneuerte seine Forderung nach der telefonischen Krankschreibung ebenfalls. Er bezeichnete es als „unerträglich", dass in Pandemie-Zeiten eine gut funktionierende Regelung außer Kraft gesetzt wurde. Barbara Teiber kündigte an, den Antrag in der nächsten Verwaltungsratssitzung Mitte November neuerlich einzubringen – in der Hoffnung, die Skeptiker bis dahin zu überzeugen.

Meinungsverschiedenheiten innerhalb der ÖGK

Auch ÖGK-Obmann Andreas Huss plädierte im Ö1-"Morgenjournal" dafür, die telefonische Krankmeldung befristet bis 31. März bzw. bis die Corona-Welle wieder abklingt, wieder so einzuführen, wie sie im Frühjahr funktioniert hat.

Der Arbeitnehmervertreter und derzeitige ÖGK-Vizeobmann Matthias Krenn hält die telefonische Krankschreibung dagegen nur bei Corona-Verdachtsfällen für ausreichend. Auch ÖAAB-Vertreter Schaffenrath schließt sich dieser Meinung an. Er glaubt, dass Ärzte eine Diagnose ihrer Patienten erstellen können sollten und dass es am Telefon auch schwierig sei, die Identität der Patienten festzustellen.

(APA/red.)

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