Polizei und Stadt Wien sind sich uneins, wer über über das Versammlungsende entscheidet. Laut Juristen ist es die Polizei. Indes kommt aus der ÖVP auch der Ruf nach Kontrollen im Privaten.
Am Montag fand in Wien eine Demonstration von Gegnern der Corona-Maßnahmen statt, bei der die Schutzregeln nicht eingehalten wurden. Doch Polizei und Stadt meinten, nur der jeweils andere wäre dafür zuständig, die Versammlung aufzulösen. Ebenfalls Anfang der Woche forderte der steirische ÖVP-Landeshauptmann, Corona-Verstöße auch im privaten Bereich zu ahnden. Doch die Bundespartei hält sich bedeckt. Was steckt dahinter? Und wie löst man das Behörden-Wirrwarr rund um die Demos auf?
1 Wer hat bei Corona-Verstößen das Recht, Demos aufzulösen?
„Das ist nicht unumstritten“, sagt Jus-Professor Karl Stöger von der Universität Wien. Seiner Ansicht nach aber sei es die Landespolizeidirektion, die auch für die Genehmigung von Demonstrationen zuständig ist. Vor der Auflösung der Versammlung könne die Polizei zwar die Wiener Gesundheitsbehörde um ihre Einschätzung ersuchen, meint Stöger. Aber die Entscheidung, die Versammlung zu beenden, obliege danach allein der Landespolizeidirektion.