Drei Personen wurden zu drei Themenbereichen angeklagt. Es geht um die Observation der nordkoreanischen Botschaft, Spesenrechnungen und eine Daten-Abfrage. Die Vorwürfe haben allesamt nichts mit den ursprünglichen Begründungen für die Hausdurchsuchung zu tun.
Zweieinhalb Jahre nach der Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wurden nun drei potenzielle Schuldige gefunden: Der Spionageabwehrchef, sein Schwiegervater und ein Mitarbeiter der Abteilung. Es geht um drei Themenbereiche: Die Rechtmäßigkeit der Observationen der nordkoreanischen Botschaft. Eingereichte Kaffeehausrechnungen - und die Rechtmäßigkeit einer Datenabfrage für einen Verwandten. Mit den ursprünglichen, genannten Gründen hat das nichts zu tun. Die Anklage steht auf dünnen Beinen.