Coronavirus

Oberösterreich geht rechtlich gegen unkontrollierte Partys vor

Ab Freitag soll es bei mehr als sechs Personen fix zugewiesene Sitzplätze bei Garten- oder Garagenpartys geben, die Veranstaltung muss angemeldet werden.

Der oberösterreichische Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) hat am Mittwoch in einer auf Facebook übertragenen Ansprache „rechtliche Schritte gegen unkontrollierte Partys" in Stadeln, Garagen und Gartenhütten angekündigt.

Die Reglementierung privater Partys, die ab Freitag in Oberösterreich gelten und auch kontrolliert werden soll, betrifft nur Räumlichkeiten, die nicht für den Wohnzweck bestimmt sind. Dort sollen die gleichen Regelungen gelten wie sie die Covid-19-Maßnahmenverordnung für Veranstaltungen in Innenräumen vorsieht: Bei mehr als sechs Personen muss es etwa fix zugewiesene Sitzplätze geben und die Veranstaltung ist bei der Behörde anzuzeigen.

Gerade weil sich gezeigt hat, dass der Großteil der Ansteckungen im privaten Bereich und dort vor allem bei größeren Zusammenkünften erfolge, sei es notwendig, diese einzuschränken, so LH Thomas Stelzer und LHStv. Christine Haberlander (ÖVP). Sie betonten, es gehe rein um Zusammenkünfte in Garagen, Stadeln oder Hütten. In Wohnhäusern oder Wohnungen werde es „natürlich keine Kontrollen" geben.

Auch in den Alten- und Pflegeheime wird das Schutzniveau in Oberösterreich erneut erhöht. Details dazu sollen demnächst bekanntgegeben werden.

(APA)

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