EU-Regeln

"Angemessene Mindestlöhne": EU-Kommission schlägt Richtlinie vor

(c) REUTERS (YVES HERMAN)
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Geringverdiener sollen in allen Mitgliedstaaten mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns erhalten. Über den Vorschlag müssen nun die EU-Staaten und das Europaparlament beraten.

Die EU-Kommission fordert erstmals konkrete Vorgaben für Mindestlöhne, die in mehreren Ländern zur Anhebung der Lohnuntergrenze führen könnten. Ziel ist, dass Geringverdiener überall in der EU mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten Medianlohns im eigenen Land bekommen, wie die Kommission am Mittwoch erklärte.

Der Median wird auch mittlerer Lohn genannt und ist eine Rechengröße: 50 Prozent der Arbeitnehmer verdienen mehr, 50 Prozent weniger.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte versprochen, dass alle Arbeitnehmer in der Europäischen Union Mindestlöhne erhalten sollen, mit denen sie an ihrem Wohnort angemessen leben können. Nach Angaben der Kommission gilt jede sechste Arbeitskraft in der EU als Geringverdiener, die Mehrheit davon Frauen. Die Lohnungleichheit ist den Angaben zufolge ebenso gewachsen wie die Zahl der Menschen, die trotz Arbeit arm sind.

„Angemessene“ Mindestlöhne

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie soll gegensteuern. Sie sieht unter anderem vier Kriterien für "angemessene" Mindestlöhne vor: die Kaufkraft, Größenordnung und Verteilung der Bruttolöhne, der Anstieg der Bruttolöhne sowie die Produktivität. Die 21 EU-Länder mit gesetzlichen Mindestlöhnen, darunter Deutschland, müssten demnach die Art überprüfen, wie Mindestlöhne festgesetzt werden. In Österreich sind Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter in den Kollektivverträgen geregelt, von denen fast alle Arbeitnehmer erfasst sind. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es hingegen nicht.

Die Kommission betont, dass es nicht etwa um einheitliche Mindestlöhne in allen EU-Staaten gehe und dass vorhandene Systeme, Traditionen und nationale Besonderheiten berücksichtigt werden. Denn die EU-Verträge setzen Brüssel enge Grenzen: Die EU darf keine Lohnhöhen vorgeben. Da die Kommission in etlichen der 27 Länder auf Skepsis traf, nahm sie sich für die Vorbereitung des Richtlinien-Entwurfs sehr viel Zeit. Über den Vorschlag müssen nun die EU-Staaten und das Europaparlament beraten. Es könnte Jahre dauern, bis er in Kraft tritt.

Grüne und SPÖ gehen die Pläne nicht weit genug

Für Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament, geht der Kommissionsvorschlag nicht weit genug. In Mitgliedstaaten, in denen hohe Lohnungleichheit vorliegt, reiche der vorgeschlagene Mindestlohn nicht einmal zur Existenzsicherung. Vana forderte ein "umfassendes Maßnahmenpaket auf europäischer Ebene, um gegen Armut und Ausgrenzung vorzugehen", die Kommission müsse rasch einen Rahmen für ein europäisches Mindesteinkommen vorlegen.

Ähnlich die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner: Der Vorschlag gehe zwar in die richtige Richtung, "aber es gehört noch ordentlich nachgebessert". Ohne verbindliche Angabe würden keine höheren Löhne geschaffen. Ziel müsse eine faire Entlohnung für alle Beschäftigten in Europa sein. Dabei sei es auch wichtig, dass Länder wie Österreich, die durch Kollektivverträge die Beschäftigten gut absichern, "auch weiterhin auf dieses Modell setzen können", forderte Regner. Der Kollektivvertrag habe Vorrang.

(APA/dpa)

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