Verordnung

Von Gastro bis Maske: Corona-Regeln kamen gesetzwidrig zustande

Eine noch geltende Verordnung zum Mindestabstand in Gaststätten wurde vom VfGH gekippt.
Eine noch geltende Verordnung zum Mindestabstand in Gaststätten wurde vom VfGH gekippt.(c) Getty Images (Thomas Kronsteiner)
  • Drucken

Minister Anschober habe seine Maßnahmen aus dem Frühjahr nicht begründet, rügen die Höchstrichter.

Wien. Während die Regierung weitere Corona-Verordnungen andenkt, erteilte ihr der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in mehreren am Donnerstag veröffentlichten Erkenntnissen eine weitere juristische Lektion. Bereits im Juli hatten die Richter ja die vergangenen Ausgangsbeschränkungen und die Quadratmetergrenzen in Geschäften bei der Wiedereröffnung für rechtswidrig erklärt. Nun machten sie klar, dass eine Fülle an weiteren Corona-Verordnungen aus dem Frühjahr gesetzwidrig war. Sie sind zwar größtenteils überholt, aber auch eine noch geltende Verordnung zum Mindestabstand in Gaststätten wurde vom VfGH gekippt. Doch was bedeuten diese Entscheidungen für noch offene Strafverfahren aus der Vergangenheit und warum müssen aktuelle Coronasünder trotzdem wieder mit Geldbußen rechnen?

Die Liste der Vorschriften, die laut dem VfGH im Frühjahr nicht korrekt verordnet wurden, ist lang. Und es geht um Vorschriften, die im Kampf gegen die Pandemie durchwegs zentral waren. Von den höchstrichterlichen Erkenntnissen umfasst sind etwa das zwischenzeitliche Betretungsverbot für Gaststätten oder für Waschstraßen, die nicht zu einer Tankstelle gehören. Aber auch Beschränkungen für Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn sie nicht gemeinsam wohnen), das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (etwa für Discos) oder die Maskenpflicht in öffentlichen, geschlossenen Räumen (etwa Ämtern) waren gesetzwidrig erlassen worden.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.