Konsum

Schweiz: Zum Einkauf über die Grenze?

(c) APA/AFP/STEFAN WERMUTH
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Der Schweizer Nationalrat fordert strengere Regeln für Einkaufstouristen. Der Bundesrat lehnt den Vorstoß ab.

Bern. Der Schweizer Nationalrat will den Einkaufstourismus bremsen. Er hat am Freitag mit 115 zu 54 Stimmen bei zehn Enthaltungen einer entsprechenden Motion (einem parlamentarischen Vorstoß) seiner Finanzkommission zugestimmt. Konkret verlangt der Vorstoß, den Mindestbetrag herabzusetzen, bis zu dem für Einkäufe im Ausland keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Die Gesetzesvorlage soll die technischen Möglichkeiten wie etwa die Smartphone-App Quickzoll berücksichtigen.

Diese Wertfreigrenze liegt derzeit bei 300 Franken (281 Euro) pro Person und Tag. Erst wenn der Wert des im Ausland Eingekauften diesen Betrag übersteigt, muss für den gesamten Warenwert die Mehrwertsteuer bezahlt werden.

Neben dem Vorschlag einer niedrigeren Wertfreigrenze schlägt die Motion vor, die Wertfreigrenze an die Ausfuhr-Bagatellgrenze des Herkunftslands anzupassen. Bei dieser handelt es sich um den Mindesteinkaufsbetrag im Ausland, der pro Verkaufsgeschäft oder pro Rechnung erreicht werden muss, damit die Mehrwertsteuer zurückerstattet wird.

75 Euro Bagatellgrenze in Österreich

Für Ausländer in der Schweiz beträgt der Mindesteinkaufsbetrag 300 Franken pro Verkaufsgeschäft. Ausländer bekommen die Mehrwertsteuer also erst zurückerstattet, wenn sie für mindestens 300 Franken einkaufen. Umgekehrt können die EU-Mitgliedstaaten eine Bagatellgrenze von maximal 175 Euro pro Verkaufsgeschäft festlegen. Beim Start des Euro entsprach dies annähernd 300 Franken. In Frankreich beträgt die Bagatellgrenze derzeit 175 Euro, in Österreich 75 Euro. Deutschland führt derzeit eine Bagatellgrenze von 50 Euro ein. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.10.2020)

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