Entwurf

Nicht so „light“: Wie der zweite Lockdown Österreichs laufen soll

Mit Freizeitvergnügungen wie etwa im Prater wird es in den kommenden Wochen wohl nichts.
Mit Freizeitvergnügungen wie etwa im Prater wird es in den kommenden Wochen wohl nichts.(c) REUTERS (Lisi Niesner)
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Die Gastronomie muss zusperren, zwischen 20 und 6 Uhr gibt es Ausgangsbeschränkungen. Die Schulen sollen diesmal allerdings offen bleiben.

Am Samstag will die Regierung den Fahrplan für den Lockdown verkünden. Zuvor steht aber noch eine Video-Gesprächsrunde mit den Ländern an. Der „Presse“ liegt ein erster Entwurf der geplanten Verordnung, die alle zehn Tage erneuert werden muss und ab nächster Woche (wann ist noch offen) gelten soll, vor. Einzelne Punkte bedürfen auch – notfalls kann dies im Nachhinein geschehen – der Zustimmung des Nationalrats.

Wenn also nichts mehr noch herausverhandelt wird, erwartet die Bevölkerung Folgendes:

Ausgangsbeschränkungen: Die größten Einschränkungen wird es durch die vorgesehenen Ausgangsregelungen geben. Das Verlassen des privaten Wohnbereichs soll von 20 Uhr bis 6 Uhr untersagt werden. Es wird aber Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung geben – und die sind umfangreicher als im Frühjahr. Fünf Gründe sind im Entwurf aufgelistet. Das Haus darf zur Abwendung einer „unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum“ verlassen werden. Gleiches gilt für die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen sowie für die Erfüllung familiärer Pflichten. Die notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens dürfen ebenso gedeckt werden. Ins Freie darf man in der Nacht auch zur körperlichen und psychischen Erholung.

Gastro: Die Lokale werden geschlossen. Selbst die Essensabholung wird beschränkt. Denn in der Gastronomie heißt es selbst beim Take-away mit 20 Uhr Feierabend. Angeboten werden darf ein Abholservice ab 6 Uhr. Offen bleiben Kantinen (Arbeitsstätte, Spitäler, Pflegeheime, Horte), Speisewagen sowie Hotelrestaurants für Gäste dieses Beherbergungsbetriebs (bis maximal 20 Uhr).

Hotels: Auch die Hotels müssen wieder dichtmachen. Aber jene, deren Urlaub schon läuft, dürfen ihn gemäß dem Entwurf bis zum geplanten Ende genießen. Sonst dürfen nur Personen auf Dienstreisen oder jene, die eine Wohnmöglichkeit brauchen, mit Zimmern versorgt werden.

Geschäftslokale: Zwar entkommt der Handel diesmal im Gegensatz zum ersten Lockdown einer Schließung, doch kehren die Personenbegrenzungen zurück. Pro Kunde müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ist das Geschäft kleiner, darf nur eine Person eingelassen werden.

Theater: Das Betreten von Freizeiteinrichtungen ist untersagt. Das betrifft unter anderem Theater und Kinos, aber auch Kabaretts und Tanzschulen. Immerhin Zoos, Museen und Bibliotheken bleiben offen.

Büros: Die Bundesregierung empfahl schon früh, im Home-Office zu arbeiten, dort, wo es möglich ist. Doch härtere Maßnahmen gibt es in der Verordnung noch nicht. Am Ort der beruflichen Tätigkeit ist zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, steht dort, sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Eine Maskenpflicht, wo sie nicht ohnehin vorgeschrieben ist, kann nur im Einvernehmen zwischen Dienstgeber und Arbeitnehmer erlassen werden.

Sport: Fitnessstudiobesuche und andere Sportkurse können nicht stattfinden (sofern sie nicht outdoor sind). Sport ist zwar grundsätzlich noch möglich, aber nur, wenn man sich körperlich nicht zu nahe kommt. Also: Joggen ja, Fußballspielen nein. Einzig Profisportler können ihrer Tätigkeit mehr oder weniger uneingeschränkt nachgehen. Bei Veranstaltungen ist kein Publikum erlaubt.

Alten- und Pflegeheime: Besucher dürfen die Einrichtungen nur noch betreten, wenn sie am Eingang einen Antigen-Test machen. Oder: Sie tragen durchgehend eine FFP2-Maske. Pro Patient ist ein Besucher am Tag erlaubt (Ausnahme: Palliativ- und Hospizbegleitung). Mitarbeiter müssen zwei Mal pro Woche einen molekularbiologischen oder Antigen-Test machen. Für Kranken- und Kuranstalten gelten dieselben Regelungen außer der Beschränkung auf eine Person pro Tag.

Veranstaltungen: Die meisten Veranstaltungen sind untersagt – auch Hochzeiten. Einzig Begräbnisse können weiter stattfinden, wobei aber nur noch 50 Trauergäste zugelassen werden dürften. Ausgenommen vom Veranstaltungsverbot sind etwa Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien oder Veranstaltungen zu religiösen Zwecken.

Schulen: Anders als im Frühjahr bleiben Kindergärten und Schulen diesmal von den Schließungen verschont. Die will man solang wie möglich offen halten. Ganz so wie das nun auch international gehandhabt wird. Die Schulen haben sich nicht zu großen Infektionsherden entwickelt. Deshalb kam es am Freitag auch zu einer ungewöhnlichen Ampelschaltung. Die Corona-Ampel ist in den meisten Bezirken zwar auf Rot gesprungen. Die davon unabhängige Schulampel wird nun aber (weiterhin oder neuerlich) gelb leuchten. Dazu haben sich alle Bundesländer entschieden. Nur Tirol will sich erst am Samstag festlegen. Damit sollten eigentlich auch (fast) alle Oberstufenschüler nach den Herbstferien wieder in die Schule gehen. Jedoch hält sich das Gerücht, dass die Oberstufe ins Distance Learning wechselt. (ath/pri/jn/ib)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.10.2020)

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