Lockdown

Neuer Entwurf: Lockdown ab Dienstag, striktere Regeln für Altenheime

CORONAVIRUS: PK NACH VIDEOKONFERENZ BUNDESREGIERUNG UND LANDESHAUPTLEUTE - KURZ / ANSCHOBER
CORONAVIRUS: PK NACH VIDEOKONFERENZ BUNDESREGIERUNG UND LANDESHAUPTLEUTE - KURZ / ANSCHOBERAPA/ROLAND SCHLAGER
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Der „Presse“ liegt ein neuer Verordnungsentwurf vor. Museen werden demnach doch geschlossen, vorerst ist nur alle zwei Tage ein Besuch in einem Altenheim erlaubt.

Heute Nachmittag will die Bundesregierung die neuen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt geben. Eine erste Fassung der Verordnung wurde schon am Freitag bekannt. Nun liegt der „Presse“ eine überarbeitete, aktuellere Version vor. Sie sieht einige Änderungen vor, die wesentlichen Maßnahmen bleiben allerdings bestehen.

Neu ist, dass ein Datum für den Lockdown genannt wird: Die Verordnung soll Dienstag, null Uhr, in Kraft treten. Am Sonntag wird der Hauptausschuss im Parlament wohl seine Zustimmung erteilen.

1. Die Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 6 Uhr bleiben auch weiterhin bestehen. Und es gibt auch weiterhin Ausnahmen für diese Beschränkungen: Die Wohnung darf man zur Abwendung einer „unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum“ verlassen. Gleiches gilt für die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen sowie für die Erfüllung familiärer Pflichten. Die notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens dürfen ebenso gedeckt werden. Und: Ins Freie darf man in der Nacht auch zur körperlichen und psychischen Erholung. Ursprünglich war auch ein Verbot der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln während der Ausgangsbeschränkungen zu lesen. Das wurde in der neuen Fassung gestrichen.

Die Intention der Regierung ist klar: Man will den Handel diesmal möglichst wenig schädigen. Auf die Bürger wartet ein „Privatleben light“, soziale Kontakte bleiben aber möglich.

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Neu ist auch, dass nicht mehr vom „privaten Wohnbereich“, sondern vom „eigenen privaten Wohnbereich“ gesprochen wird. Hier gibt es also eine Präzisierung.

2. Die Freizeitanlagen

Und es gibt weitere Verschärfungen: Freizeiteinrichtungen dürfen nicht betreten werden, sie bleiben also geschlossen. Und hier gibt es nun weniger Ausnahmen. Dem aktuellen Verordnungsentwurf zufolge sollen auch Museen, Tierparks und Zoos geschlossen bleiben. Ursprünglich war das nicht vorgesehen. Parkanlagen bleiben offenbar weiterhin geöffnet.

3. Alten- und Pflegeheime 

Besuch in Alten- und Pflegeheimen soll weiterhin möglich sein, das war schon in der ersten Verordnung so vorgesehen. Im ersten Entwurf sollten die Besucher allerdings beim Eingang einen Antigen-Test machen müssen oder eine FFP2-Maske tragen. Diese Passage wurde verschärft: Besucher müssen nun einen negativen Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen. Alternative: Das Tragen einer „Corona Sars-CoV-2 Pandemie Atemschutzmaske (CPA) oder äquivalente bzw. höherem Standard entsprechende Maske“. Außerdem ist zunächst nicht mehr ein Besucher pro Bewohner und pro Tag erlaubt, sondern nur alle zwei Tage. Und: „Insgesamt dürfen im Zeitraum vom 3. November 2020 bis inklusive 17. November 2020 für jeden Bewohner höchstens zwei unterschiedliche Personen eingelassen werden." Ab dem 18. November darf für jeden Bewohner doch wieder ein Besucher pro Tag eingelassen werden. Auch hier gibt es Ausnahmen, etwa für Palliativ- und Hospizbegleitung.

Für Mitarbeiter werden die Hürden hingegen gesenkt: Eigentlich hätten sie pro Woche zwei negative Testergebnisse vorweisen müssen, um die Heime zu betreten. Nun ist nur noch ein Test pro Woche nötig.

(ib/ath )

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