Anachronistische Gesetze und Verordnungen konterkarieren Bestrebungen zur Digitalisierung von Verwaltungsabläufen.
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Villach. Die Privatwirtschaft hat die intelligente Nutzung und Verarbeitung von Daten zur Steigerung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit als überlebensnotwendige Selbstverständlichkeit anerkannt. Auch die Verwaltung verfügt, dank hoher politischer Aufmerksamkeit und zahlreicher Initiativen auf allen Ebenen, in weiten Teilen bereits über einen beachtlichen Digitalisierungsgrad, Stichwort: E-Government. Dennoch besteht für die öffentliche Hand nach wie vor großer Handlungsbedarf, sowohl der inneren Verwaltungsorganisation als auch an der Schnittstelle hin zum Bürger.