Gastbeitrag

Im Amt braucht man noch eine Schreibmaschine

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Anachronistische Gesetze und Verordnungen konterkarieren Bestrebungen zur Digitalisierung von Verwaltungsabläufen.

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Villach. Die Privatwirtschaft hat die intelligente Nutzung und Verarbeitung von Daten zur Steigerung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit als überlebensnotwendige Selbstverständlichkeit anerkannt. Auch die Verwaltung verfügt, dank hoher politischer Aufmerksamkeit und zahlreicher Initiativen auf allen Ebenen, in weiten Teilen bereits über einen beachtlichen Digitalisierungsgrad, Stichwort: E-Government. Dennoch besteht für die öffentliche Hand nach wie vor großer Handlungsbedarf, sowohl der inneren Verwaltungsorganisation als auch an der Schnittstelle hin zum Bürger.

Es gilt, die digitale „Bürgerschnittstelle“ für sich optimal zu nutzen und die dahinterliegenden Prozesse laufend zu reorganisieren. Um gegenüber anderen Ländern, allen voran dem Digitalisierungsmusterschüler Estland, nicht ins Hintertreffen zu geraten, sind fokussierte Anstrengungen vonnöten. In Österreich konterkarieren einzelne Gesetze und Verordnungen die Digitalisierungspläne der Verwaltung und lassen die ambitionierten Bestrebungen damit zum Teil lächerlich wirken.

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