Mistproblem

Die Tauben hat man nicht mitgemietet

Die Presse/ Fabry
  • Drucken

Weil die Vögel nicht zur Wohnung gehören, zahlen Vermieter kein Netz.

Wien. Als Vermieter hat man bestimmte Pflichten, damit die Mieter sich in der Wohnung wohlfühlen. Aber muss man auch ein Netz über die Loggia spannen, um das Hinterlassen von Taubenkot zu verhindern? Um diese Frage drehte sich ein Streit vor Gericht.

Eine Wiener Mieterin hatte genug von den Hinterlassenschaften der Vögel. Sie verlangte vor Gericht, dass die Vermieterin etwas gegen die Tauben unternehme. So könne man etwa ein Netz über die gesamte Breite der Loggia auf Höhe der Öffnung anbringen, damit die Tiere nicht mehr kommen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.