Bildungspolitik

Leseoma nein, Schularbeiten ja: Was auf Schulen und Unis zukommt

Bildungsminister Faßmann
Bildungsminister FaßmannAPA/GEORG HOCHMUTH
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Die Pflichtschulen bleiben geöffnet, Oberstufenschüler, Unis und FHs hingegen weitgehend ins „Distance Learning“ geschickt. Für alle Lehrer werden FFP2-Masken bereitgestellt, kündigt Bildungsminister Faßmann an.

Am 16. März musste Bildungsminister Heinz Faßmann aufgrund der Ausrufung des ersten Lockdowns die komplette Schließung der Kindergärten und Schulen in Österreich verkünden. Am 3. November wird die Republik ein zweites Mal heruntergefahren - in einer leichteren Version, wie die Regierung betont. So bleiben etwa Kindergärten und Pflichtschulen (Volks- und Mittelschule, AHS-Unterstufe, Polytechnische Schule) vorerst geöffnet, da dort, wie Faßmann am Montag betonte, die Infektionszahlen vergleichsweise niedrig seien. Außerdem wolle man verhindern, dass durch eine abermalige Komplettschließung die „Bildungsschere“ weiter aufgehe bzw. wolle man Eltern, die in systemrelevanten Jobs tätig sind, eine „Überlast“ durch „Home Office und Distance Learning“ ersparen.

Dennoch, ändern wird sich so einiges - ein Überblick über die neuen Maßnahmen, um „Schule weiter zu ermöglichen und gleichzeitig den Gesundheitsschutz zu unterstützen“:

Die Pflichtschule

An den Elementar- und Pflichtschulen wird weiter vor Ort unterrichtet. Allerdings: Schulexterne Personen wie die „Leseoma“ - dürfen vorerst aber nicht in das Gebäude kommen. Die Kinder sind am Schuleingang „abzugeben“ und haben dort auch Schutzmasken zu tragen, im Klassenzimmer dürfen diese dann wieder abgenommen werden. Zu achten sei darauf, dass sich die Schüler nicht mit jenen anderer Klassen „vermischen“. Unterricht im Freien soll weiter möglich sein, auch „ein Ausflug in den Park um die Ecke ist nicht verboten, sondern sogar wünschenswert“, lange Fahrten mit der Straßenbahn durch halb Wien hingegen nicht.

Workshops, Theateraufführungen, Skikurse, Sprachreisen, Exkursionen sind bis auf Weiteres untersagt. „Dafür ist jetzt nicht die richtige Zeit“, sagte Faßmann am Montag. Wohl aber dafür, den Direktoren und Lehrern besondere Rechte einzuräumen: Diese dürfen das Tragen von Masken im Unterricht bzw. in bestimmten Klassen anordnen, sofern dort mehrere positive Fälle aufgetreten sind. „Das ist den Zehn- bis 14-Jährigen leichter zuzumuten als den Fünf- bis Neunjährigen“, meinte der Bildungsminister.

Die Lehrer sollen mit FFP2-Masken ausgestattet werden - und zwar alle. Es dürfe hier, wie der Bildungsminister betonte, „keine föderalen Grabenkämpfe“ geben. Und er hielt fest: „Lehrer sind Schlüsselarbeitskräfte für mich.“ 

Die Oberstufe

Die Oberstufen werden ins „Distance Learning“ geschickt. "Es geht um ein Monat - und hoffentlich nicht um mehr", sagte der Bildungsminister. Warum gerade die Oberstufen? Die älteren Schüler hätten eine „größere Bedeutung im Infektionsgeschehen“ als jüngere Schüler, wie Faßmann bei der Pressekonferenz sagte. Laut Infektiologin Petra Apfalter, die gemeinsam mit dem Minister vor die Medien getreten war, gebe es allerdings „keine Evidenz“, dass die Ansteckungen in der Schule passieren. Eher würden Erwachsene das Virus auf Kinder übertragen und Jugendliche sich bei anderen Sozialkontakten anstecken. Vorkehrungen getroffen werden freilich trotzdem.

Konkret soll der November für Oberstufenschüler wie folgt ablaufen:

Lernen zu Hause

Unterrichtet werden soll vorwiegend online. Der Stundenplan bleibt dabei bestehen. Nicht streng, aber als „Organisationsraster“. Die Jugendlichen können leichter selbstständig lernen. Darauf sei man auch besser vorbereitet als noch im Frühjahr. Mittlerweile gebe es das Portal „Digitale Schule" und die „Eduthek". Dort könne man Unterrichtsmaterial finden. Sollten Schüler über keine Computer oder Laptops verfügen, „dann wird man über Leihgeräte Defizite ausgleichen“, verspricht der Minister. 

>>> Portal Digitale Schule

Zur Anmeldung braucht es einen Registrierungslink von der Schule.

>>> Eduthek

Plattform für Lerninhalte, aufgeteilt nach den Schulstufen. Die Plattform benötigt keine Anmeldung.

Der Stoff

Diesmal soll neuer Stoff vermittelt werden. Im Frühjahr hat man das zumindest vorübergehend anders gehandhabt.

Lernen in der Schule

Zumindest teilweise darf auch noch in den Schulen gelernt werden. Hier müssten die Standorte Flexibilität zeigen. Wenn Lehrer erkennen, dass sie Schüler verlieren, dann kann ein Kleingruppenunterricht angeordnet werden. Das gilt besonders für die Maturaklassen und den fachpraktischen Unterricht in den berufsbildenden Schulen. „Das richtige Kochen kann schwer über Distance Learning vermittelt werden“, so Faßmann. Auch hier gelten aber die Hygienevorschriften.

Die Schularbeiten

Schularbeiten soll es noch geben. Dafür dürfen die Schüler unter bestimmten Auflagen in die Schule kommen. Allerdings gilt diese Regelung nur in den ersten zwei Novemberwochen. Also für jenen Stoff, der bereits vermittelt wurde. Die Schularbeiten, die in den letzten beiden Novemberwochen angesetzt sind, müssen verschoben werden. Und zwar in den Dezember. In diesem Semester wird eine Schularbeit pro Fach reichen.  

Die Benotung

Damit wird die Beurteilung der Schüler schwieriger. Neben den Schularbeiten sollen, wie der Minister am Montag sagte, auch „andere Formen der Leistungsbeurteilung einen größeren Stellenwert“ bekommen.

Universitäten und Fachhochschulen

Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen haben ihr Lehrangebot „weitgehend auf Distance Learning“ umzustellen. Den Studierenden müssen Möglichkeiten angeboten werden, von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen zu können. Doch auch Präsenzeinheiten wird es geben, etwa in der Zahnarztausbildung oder der künstlerischen Ausbildung, wo Praxis essenziell sei. Denn, so Faßmann: „Ich will nicht, dass junge Menschen ihre wertvolle Studienzeit verlieren. Ich kann den Studierenden ihre verlorene Studienzeit nicht kompensieren.“

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