Corona-Maßnahmen

Eine Hand des Staats will mehr als die andere

JOE KLAMAR / AFP / picturedesk.c
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Die Koalition möchte die Bürger strenger kontrollieren als zunächst selbst von ihr gedacht. Genau das wirft Probleme auf.

Während der Verfassungsgerichtshof erst in der Vorwoche Corona-Verordnungen gekippt hat, weil sie im Verwaltungsakt gar nicht begründet waren, macht das Gesundheitsministerium nun die Begründung aller rechtlichen Maßnahmen sogar öffentlich. Und auch beim Beschluss des Gesetzes im Parlament hat man diesmal die Dinge klarer formuliert. Doch ein Problem aus dem Frühjahr wird nun wieder aktuell. Nämlich, dass eine Verordnung der Regierung nie weiter gehen darf, als es das Parlament zuvor per Gesetz erlaubt hat. Und der Verdacht liegt nahe, dass die eine Hand des Staats (Regierung) nun teilweise wieder anderes möchte als die andere (Parlament).

Das Dilemma

Schon im Frühjahr verschlechterte sich zwischen Covid-Gesetz und Covid-Verordnung die Infektionslage innerhalb weniger Tage. Das führte dem Vernehmen nach zu einem Umdenken, vor allem auf der bei Grundrechtseingriffen zunächst noch vorsichtigen grünen Koalitionsseite. Gesundheitsminister Rudolf Anschober erließ darauf Ausgangsbeschränkungen für den gesamten öffentlichen Raum, obwohl das Parlament nur Verbote an einzeln bestimmten Plätzen erlaubt hatte. Diese Regeln wurden im Juli vom VfGH schon deswegen für gesetzwidrig erklärt.

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