Coronavirus

Wie Wien in den Lockdown II startet

Die Kontrollen von Parks - wie auf dem Bild vom Juli - werden wieder verstärkt aufgenommen. Leute, die sich beispielsweise nach 20 Uhr im Park treffen, müssen dafür gute Gründe haben, ansonsten drohen Verwaltungsstrafen.
Die Kontrollen von Parks - wie auf dem Bild vom Juli - werden wieder verstärkt aufgenommen. Leute, die sich beispielsweise nach 20 Uhr im Park treffen, müssen dafür gute Gründe haben, ansonsten drohen Verwaltungsstrafen.Die Presse/Clemens Fabry
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Die Kontrolle der Ausgangsbeschränkungen könnte die Polizei dazu bringen, das Privatleben der Bürger zu durchleuchten. Und Lokalbetreiber beklagen, dass etwa die eigens angeschafften Heizgeräte vorerst ungenutzt bleiben müssen.

Seit Dienstag, null Uhr, gelten weitreichende Ausgangsbeschränkungen. Der Handel ist Restriktionen unterworfen. Und die Gastronomie darf niemanden mehr bewirten, nur noch das Abholen von Speisen zwischen 6 und 20 Uhr ist erlaubt. Wie geht die Polizei mit Personen um, die sich nach 20 Uhr auf den Straßen bewegen? Und wie überdauern Handel und Gastronomie den neuen Lockdown?

Die Polizei

ÖVP-Innenminister Karl Nehammer hat am Sonntag erklärt: „Die Polizei ist Partner der Menschen in diesem Land.“ Dies erfordere „aber auch die Bereitschaft jedes Einzelnen“, kooperativ zu sein. Und: „Menschen, die bewusst und gezielt die notwendigen Beschränkungen missachten, müssen sich auch der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein.“
Die Wiener Polizei erklärte auf „Presse“-Frage, ob jene, die die Ausgangsbeschränkungen brechen, anfänglich mit Toleranz rechnen dürfen: Es gehe um die Einhaltung der Maßnahmen, „nicht darum zu strafen“. Sonst übernahm die Landespolizeidirektion Wien am Montag ziemlich genau das Wording des Ministers: „Daher werden wir auch diesmal wieder zuerst das Gespräch suchen. Bei groben, absichtlichen Verstößen wird aber mit der notwendigen Konsequenz eingeschritten.“
Mit „erhöhter Polizeipräsenz im öffentlichen Raum“ sei zu rechnen. Wie viele Uniformierte in den ersten Tagen wegen der Kontrollen der Covid-Verordnungen im Einsatz sein werden, lasse sich so nicht sagen, da freilich auch bei „normalen Streifentätigkeiten“ das Einhalten der Regeln kontrolliert werde.

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