Täter

Der Terrorist aus dem Gefängnis

ANSCHLAG IN WIEN: TATORT: KERZEN
An einem Tatort wurden Blumen niedergelegt.APA/HELMUT FOHRINGER
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Der Terroranschlag dürfte von einem Einzeltäter verübt worden sein: Der 20-Jährige war erst im Dezember aus der Haft entlassen worden. In der Islamistenszene fanden Hausdurchsuchungen und Verhaftungen statt.

Wien. Ein Jahr und zehn Monate Haft – diese Strafe ist im April vorigen Jahres über K. F. verhängt worden – wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Nach Verbüßung von zwei Drittel der Freiheitsstrafe (inklusive Anrechnung der U-Haft) ist F. im Dezember 2019 auf Bewährung aus der Justizanstalt Krems entlassen worden. In der Nacht auf Dienstag tötete K. F. in Wiens Innenstadt vier Menschen und verletzte 22 teils schwer, ehe er von der Polizei vor der Ruprechtskirche erschossen wurde.

K. F. war 20 Jahre alt. Der in Mödling geborene Mann mit albanischen Wurzeln lebte zuletzt in der Wagramer Straße in Wien-Donaustadt. Er hatte außer dem österreichischen auch einen nordmazedonischen Pass.
Im September 2018 war K. F. in die Türkei gereist. Von dort wollte er sich nach Syrien durchschlagen, um für den IS zu kämpfen. Dies gelang ihm nicht, er wurde in der Türkei inhaftiert. In dieser Zeit galt er in Österreich wochenlang als vermisst, seine Familie suchte unter anderem über Facebook nach ihm. In einem Aufruf – inklusive Personenbeschreibung wie etwa Größe und Haarfarbe – hieß es, dass K. F. zuletzt am 1. September gesehen wurde, seither als verschollen gelte. Wer ihn gesehen habe oder etwas über sein Verschwinden wüsste, solle sich dringend bei seinem Vater melden.

Bevor er sich auf den Weg machte, soll K. F. auch einem um zwei Jahre älteren Freund, einem Mann mit türkischen Wurzeln, die Ausreise nach Syrien schmackhaft gemacht haben. Auch dieser Mann, K., bekam als IS-Mitglied 22 Monate Haft. Am Dienstag stellte sich K. gemeinsam mit einem weiteren Mann der Polizei. Beide wurden vorläufig festgenommen. Ob sie mit dem Anschlag zu tun haben, blieb offen.
Zurück zu K. F.: Diesem hätte der österreichische Pass aberkannt werden sollen. Laut Gesetz ist dies möglich, wenn ein Staatsbürger aktiv an Kampfhandlungen in einem anderen Land teilnimmt. K. F. kam aber nicht soweit, daher funktionierte die Aberkennung nicht.


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