Patchworkfamilien können sich weiterhin miteinander treffen. Hält das Verbot, seine neue Liebe bei sich übernachten zu lassen?
Nur Personen aus maximal zwei Haushalten dürfen sich öffentlich noch näher als einen Meter kommen. Und nach 20 Uhr hat man grundsätzlich in der eigenen Wohnung zu sein. So sieht es die seit Dienstag geltende Verordnung des Gesundheitsministers vor. Was simpel klingt, führt in der Praxis zu schwierigen Abgrenzungsfragen. Darf sich etwa eine Patchworkfamilie mit drei verschiedenen Haushalten zum Spazieren treffen, kann die Oma noch anreisen, um die Enkel zu hüten, und wann darf der Partner über Nacht bleiben?
Die Patchworkfamilie
Vor allem aus Patchworkfamilien kämen Fragen zur neuen Rechtslage, erklärt die Wiener Rechtsanwältin Valentina Philadelphy-Steiner. Ein Beispiel: Ein frisch geschiedener Familienvater hat seine bei der Mutter lebenden Kinder am Wochenende zu Besuch. Er geht mit diesen sowie mit seiner neuen Lebensgefährtin im Park spazieren. Die neue Freundin hat aber eine eigene Wohnung. Es kommen also Personen aus drei Haushalten zusammen. Muss die neue Freundin mit einem Meter Abstand gehen, um der Verordnung Genüge zu tun?